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Bekanntmachung über die Feststellung einer Listennachfolgerin als Mitglied der Bürgerschaft

Bekanntmachung über die
Feststellung einer Listennachfolgerin als Mitglied der Bürgerschaft

Frau Katjana Zunft (DIE LINKE) hat durch Erklärung auf ihr Bürgerschaftsmandat und ihren Sitz in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck verzichtet.

Als nächste Nachfolgerin habe ich nach § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung die auf dem Listenwahlvorschlag der Partei DIE LINKE für die Bürgerschaftswahl vom 14. Mai 2023 unter der lfd. Nr. 3 aufgeführte Bewerberin

Dalila Mecker
Bürokauffrau
geb. im Jahr 1976
wohnh. in 23562 Lübeck,

festgestellt.

Frau Dalila Mecker hat die Mitgliedschaft in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 09.06.2023 erworben.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Hansestadt Lübeck nach § 44 Abs. 3 i. V. mit § 38 GKWG binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung „Einspruch“ einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 29, 23539 Lübeck, zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 10.06.2023.

 

Lübeck, den 09.06.2023

 

Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Jan Lindenau Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    09.06.2023