Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 01.07.00 – Rathaushof /
Schüsselbuden (ehem. Stadthausgrundstück) – gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB und § 13 a BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 18.03.2013 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 01.07.00 – Rathaushof / Schüsselbuden (ehem. Stadthausgrundstück) – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Innenstadt der Hansestadt Lübeck, Gemarkung Innere Stadt, Flur 74 und umfasst die Flurstücke 2/40, 2/41, 2/43, 2/ 44 und 2/45. Es handelt sich um das Grundstück Schüsselbuden 15 und den Sanierungsblock 75.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
(siehe in der Anlage unten)
Durch den Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Hotelneubau geschaffen werden.
Lübeck, 28.03.2013 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung