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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 01.07.00 – Rathaushof / Schüsselbuden

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 01.07.00 – Rathaushof /
            Schüsselbuden (ehem. Stadthausgrundstück) – gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB und § 13 a BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 18.03.2013 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 01.07.00 – Rathaushof / Schüsselbuden (ehem. Stadthausgrundstück) – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.

 

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Innenstadt der Hansestadt Lübeck, Gemarkung Innere Stadt, Flur 74 und umfasst die Flurstücke 2/40, 2/41, 2/43, 2/ 44 und 2/45. Es handelt sich um das Grundstück Schüsselbuden 15 und den Sanierungsblock 75.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan

(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

 

Durch den Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Hotelneubau geschaffen werden.

 

Lübeck,  28.03.2013                                                                                                  Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                       Der Bürgermeister
                                                                                                                                       Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                       Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    02.04.2013
Anlagen