Ankündigung von bodenkundlichen und geotechnischen Vorarbeiten:
380-kV-Ostküstenleitung, Abschnitt 3 Raum Lübeck – Raum Göhl
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Bau der 380-kV-Ostküstenleitung (Kreis Segeberg – Raum Lübeck, Raum Lübeck – Siems, Raum Lübeck – Raum Göhl). Das Projekt ist in drei Planungsabschnitte unterteilt. Der Abschnitt Raum Lübeck – Raum Göhl befindet sich aktuell im Planfeststellungsverfahren.
In diesem Abschnitt soll die Ostküstenleitung vom Einschleifungspunkt in den Leitungsabschnitt Raum Lübeck – Siems nordöstlich von Sereetz (Gemeinde Ratekau) zum neu zu errichtenden Umspannwerk Raum Göhl auf dem Gebiet der Gemeinde Göhl verlaufen. Der Planfeststellungsbeschluss wird im vierten Quartal 2024 erwartet. Im Anschluss soll die Leitung errichtet werden. Hier erwarten wir eine Inbetriebnahme im Jahr 2027. Um später einen zügigen Bauverlauf zu gewährleisten, werden notwendige Vorarbeiten durchgeführt. Hierzu gehören Baugrunduntersuchungen, um für das Planfeststellungsverfahren wichtige Informationen zu gewinnen. Die Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit dieser Vorarbeiten findet sich in § 44 EnWG.
Baugrundhauptuntersuchungen
Die Arbeiten dienen dazu, die bodenphysikalischen Eigenschaften zu untersuchen, um für den Bau die richtigen Fundamente planen zu können. Vorgesehen sind Druck- und schwere Rammsondierungen zur Ermittlung der Lagerungsdichte der anstehenden Böden, sowie Bohrungen zur Entnahme von Bodenproben.
Bei der Drucksondierung wird eine genormte Sondierspitze mit gleichbleibender Geschwindigkeit in den Boden gepresst. Bei einer schweren Rammsondierung wird die Sondierspitze hingegen mit einem Gewicht von 50 kg in den Boden gerammt. Die Bohrungen werden mit einem Großbohrgerät sowie einem Begleit-LKW durchgeführt. Die Bohrlöcher werden anschließend wieder verfüllt. Bei Verdacht auf Kampfmittel wird zusätzlich eine Kampfmitteluntersuchung mittels Oberflächensondierungen (ohne Bodeneingriff) vorgenommen. In Abhängigkeit von den Ergebnissen können zu einem späteren Zeitpunkt ergänzende Untersuchungen wie beispielsweise der Bau von Grundwassermessstellen erforderlich werden.
Um die Befahrbarkeit für die Bohr- und Sondiergeräte zu gewährleisten und die Arbeiten so schonend wie möglich durchzuführen, werden, je nach Witterungsbedingungen und Bodenverhältnissen, sowie möglicherweise nach den Belangen der Pächter, Eigentümer oder auch der ökologischen Baubegleitung, vorab eventuell mobile Baustraßen ausgelegt. Dies erfolgt in der Regel in Form von Stahlplatten, Hartholz-Baggermatratzen oder Aluminiumpaneelen. Im Vorwege werden die Ansatzpunkte der Bohrungen und Sondierungen durch Mitarbeiter der beauftragten Firmen eingemessen und ausgepflockt. Sowohl vor Beginn als auch nach Abschluss der Arbeiten wird eine Fotodokumentation zur Beweissicherung der Zuwegungen und Bohrstandorte durchgeführt.
Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Der zu untersuchende Grund der Untersuchungskampagne verläuft über ca. 48 km entlang der geplanten Freileitung zwischen dem Einschleifungspunkt nordöstlich von Sereetz (Gemeinde Ratekau) und dem neu zu errichtenden Umspannwerk Raum Göhl auf dem Gebiet der Gemeinde Göhl.
Bodenproben werden an bis zu 134 ausgewählten Punkten entnommen, und zwar an oder in der Nähe der geplanten Maststandorte.
Der Zeitraum der Untersuchungen beginnt am 31.05.2023 und endet nach aktueller Planung am 30. Juni 2024. Die von den geplanten Bohrungen betroffenen Flurstücke entnehmen Sie bitte der beigefügten Flurstücksliste. Diese ist auch unter https://www.tennet.eu/de/projekte/ostkuestenleitung#8716 abrufbar.
Der genaue zeitliche Ablauf der Bohrkampagne hängt auch von äußeren Umständen ab, beispielsweise von örtlichen Gegebenheiten, den Wetterverhältnissen und dem Sondierungsfortschritt. Deshalb sind zeitliche Verschiebungen innerhalb der genannten Zeiträume möglich.
Bohrfirma
Die TenneT TSO GmbH hat das Ingenieurbüro Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH damit beauftragt, die erforderlichen Baugrundhauptuntersuchungen durchzuführen. Die Ergebnisse der Bohrungen sowie der labortechnischen Untersuchungen und die Analysen werden in einem geotechnischen Bericht zusammengefasst.
Art und Umfang der Untersuchungen
Die Baugrunderkundungen mit o.g. Verfahren und etwaige Kampfmitteluntersuchungen dauern an den einzelnen Ansatzpunkten wenige Stunden bis maximal 1-2 Tage.
Der genaue zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt dabei von äußeren Umständen, z.B. von örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen, ab. Die ausführenden Firmen melden sich bei Ihnen für die genaue Terminabsprache spätestens zwei Wochen vor dem Beginn der Arbeiten.
Die Arbeiten werden durch Unternehmen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durchgeführt. Mitarbeiter der TenneT werden die Arbeiten zeitweise begleiten. Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien müssen ggf. temporäre Abstellflächen in Anspruch genommen werden. Die beschriebenen Arbeiten sind möglicherweise nicht in vollem Umfang auf jedem Grundstück erforderlich. Welche Maßnahmen im konkreten Einzelfall erforderlich sind, hängt u.a. von den örtlichen Gegebenheiten, den wetterbedingten Bodenverhältnissen und den erzielten Untersuchungsergebnissen ab.
Nutzung von Grundstücken und Entschädigung bei möglichen Flurschäden
Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie landwirtschaftliche Wege betreten und befahren werden. Im Falle von behördlichen Auflagen werden der Einsatz von Baggermatten, ökologische und archäologische Baubegleitung, archäologische Untersuchungen oder Ähnliches durchgeführt.
Für die Arbeiten müssen Grundstücke sowie Waldwege und landwirtschaftliche Wege betreten/befahren werden. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden die entstandenen Schäden durch TenneT bzw. durch die beauftragten Firmen behoben oder entschädigt.
Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG angekündigt. Darüber hinaus informiert die TenneT TSO GmbH bzw. die beauftragte Baufirma alle betroffenen Eigentümer persönlich über die anstehenden Maßnahmen. Die betroffenen Grundstücke und die Zuwegungen sind in der beigefügten Flurstückliste dargestellt.
Diese ist auch unter https://www.tennet.eu/de/projekte/ostkuestenleitung#8716 abrufbar.
Ansprechpartner
Für Fragen zum Projekt, den geplanten Maßnahmen sowie Mitteilungen steht Ihnen unser Kommunikationsteam telefonisch zur Verfügung.
Kontaktdaten:
Kommunikationsteam der Ostküstenleitung
+49 40 3038-2726
Wir bedanken uns herzlichst für Ihr Verständnis und Ihre vertrauensvolle Mitarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre TenneT TSO GmbH