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Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Kommunalwahl

Bekanntmachung
des endgültigen Ergebnisses der Kommunalwahl
in der Hansestadt Lübeck am 14. Mai 2023

Der Gemeindewahlausschuss hat gemäß § 36 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in öffentlicher Sitzung am 25. Mai 2023 das endgültige Ergebnis der Kommunalwahl in der Hansestadt Lübeck vom 14. Mai 2023 wie folgt festgestellt:

siehe Anlage

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann nach § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes jede oder jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets (Hansestadt Lübeck) sowie die Kommunalaufsichtsbehörde binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 26. Mai 2023.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 29, 23539 Lübeck, zu erheben.

 

Lübeck, den 25. Mai 2023

Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Jan Lindenau Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    26.05.2023
Anlagen