hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 03.02.00
– Fackenburger Allee / Stadtgraben / Teilbereich II – nach § 3 (2) BauGB
Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 18.03.2013 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 03.02.00 – Fackenburger Allee / Stadtgraben / Teilbereich II – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 24.04.2013 bis einschließlich 24.05.2013 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Lorenz Süd und umfasst eine Fläche von ca. 1,4 ha. Er wird durch die Fackenburger Allee, den Stadtgraben, den Lindenplatz und die Werner-Kock-Straße begrenzt.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
(siehe in der Anlage unten)
Durch den Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gemischte Nutzung aus Büros, Dienstleistungen, nicht störendem Gewerbe und Wohnen, insbesondere in dem nachgefragten Segment „Wohnen am Wasser“ geschaffen werden.
Lübeck, 15.04.2013 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung