Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
- Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, erlässt am 27. April 2023 folgende Widmungsverfügung:
Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 30.03.2023 nachstehende Verkehrsflächen gemäß Anlage 1 gewidmet:
Gemarkung Dummersdorf:
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Flur:
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Flurstück:
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Resebergweg
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2
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10/10 tlw.
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Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 4 c StrWG als „sonstige öffentliche Straße“.
- Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Lübeck - der Bürgermeister, Fachbereich 5 - Planen und Bauen, Bereich 660 - Stadtgrün und Verkehr, Mühlendamm 20, Postfach, 23539 Lübeck oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 DE-Mail-Gesetz an info@luebeck.de-mail.de erhoben werden.
- Die Widmungsverfügung mit Beschlussvorlage und Lageplan können im Internet unter luebeck.de/Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Lübeck, den 27.04.2023
Hansestadt Lübeck
gez.
Jan Lindenau
Bürgermeister