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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 21.01.00 – Oberbüssauer Weg/ Neue Mitte Moisling –

 

hier:    1.         Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
                        und § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

            2.         Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
                        in der Zeit vom 15.05.2023 bis einschließlich 31.05.2023

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 15.03.2021 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 21.01.00 – Oberbüssauer Weg/ Neue Mitte Moisling –als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans liegt im Stadtteil Moisling, Stadtbezirk Alt-Moisling/ Genin und umfasst das künftige Zentrum des Stadtteiles Moisling östlich des Oberbüssauer Weges von der Niendorfer Straße bis zur südlich angrenzenden Bahnstrecke Hamburg-Lübeck. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flächen der „Neuen Mitte Moisling“, für die der Rahmenplan „Neue Mitte Moisling“ deren Neuordnung beschreibt.

Das ca.7,6 ha große Plangebiet wird

  • im Nordwesten durch die Niendorfer Straße zwischen Sterntaler Weg und dem Oberbüssauer Weg sowie die rückwärtige Grundstücksgrenze der Grundstücke Andersenring 39-49;
  • im Nordwesten durch den Sterntalerweg;
  • im Nordwesten durch die westliche Grundstücksgrenze des Blockheizkraftwerks Niendorfer Straße;
  • im Süden durch den Sterntalerweg, die Bahnlinie Lübeck–Hamburg und den Bahnhaltepunkt Moisling sowie den Moislinger Mühlenweg;
  • im Osten durch die Straße Kiewittredder und das Schulgelände der Schule Moislinger Mühlenweg;
  • im Westen durch den Oberbüssauer Weg.
    begrenzt.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan
siehe Anlage

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der „Neuen Mitte Moisling“ (NMM) als Nahversorgungszentrum mit sozialen und öffentlichen Infrastruktureinrichtungen, Dienstleistungen, einem Senior:innenwohnheim und neuen attraktiven und nachfragegerechten Geschosswohnungen rund um den „Moislinger Markt“ geschaffen werden.

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 15.05.2023 bis einschließlich 31.05.2023 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6126 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6126) zur Niederschrift abgeben.

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Lübeck, 12.05.2023                                                    

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.05.2023
Anlagen