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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 05.50.00 – Schwartauer Landstraße / Müritzweg –

 

hier:    1.        Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13 a
                        Baugesetzbuch (BauGB)

            2.         Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
                        08.05.2023 bis einschließlich 02.06.2023

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 19.09.2022 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 05.50.00 – Schwartauer Landstraße / Müritzweg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Stadtbezirk Falkenfeld/Vorwerk.

Begrenzt wird das ca. 0,54 ha große Plangebiet

  • im Osten durch die Schwartauer Landstraße,
  • im Süden durch den Müritzweg,
  • im Westen durch die Wohnbebauung der Netzestraße Nr. 3 und Nr. 5 sowie
  • im Norden durch die Bebauung der Schwartauer Landstraße Nr. 81a und Nr. 81.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan
siehe Anlage

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Pflegeheims geschaffen werden.

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 08.05.2023 bis einschließlich 02.06.2023 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6135 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6135) zur Niederschrift abgeben.

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Lübeck, 05.05.2023                                                    

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    07.05.2023
Anlagen