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Zugelassenen Wahlvorschläge zur Bürgerschaftswahl in der Hansestadt Lübeck am 26. Mai 2013

Amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur Bürgerschaftswahl
in der Hansestadt Lübeck am 26. Mai 2013

 

Nach § 25 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in Verbindung mit § 31 Abs. 1 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) gebe ich bekannt, dass folgende Wahlvorschläge zur Bürgerschaftswahl am 26. Mai 2013 zugelassen worden sind:

a) Unmittelbare Wahlvorschläge für die 25 Wahlkreise der Hansestadt Lübeck
    lt. Anlage

b) Listenwahlvorschläge
     lt. Anlage


Die Stimmzettel enthalten die Namen der Bewerberinnen und Bewerber in den 25 Wahlkreisen
der Hansestadt Lübeck in folgender Anordnung:

 

  1. Bewerberinnen und Bewerber, die für eine an der letzten Landtagswahl beteiligte politische Partei auftreten, in der Reihenfolge der von diesen Parteien bei dieser Wahl erreichten Stimmenzahl unter der entsprechenden, vom Innenministerium bekanntgegebenen Nummer und
  2. Bewerberinnen und Bewerber, die für sonstige politische Parteien und Wählergruppen auftreten, in alphabetischer Reihenfolge des Namens dieser Parteien und Wählergruppen
und

        3. parteilose Bewerberinnen und Bewerber in alphabetischer Reihenfolge des Familiennamens.

 

Die Wahlberechtigten ersehen aus der ihnen bis zum 04.05.2013 zugehenden Wahlbenachrichtigungskarte,
welchem Wahlkreis sie angehören. Sie können aus der nachstehenden Aufstellung entnehmen, welche Bewerberinnen und Bewerber auf ihrem Stimmzettel erscheinen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden auch im Internet unter www.wahlen.luebeck.de bekannt gemacht.

Lübeck, den 19. April 2013
Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Bernd Saxe
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    19.04.2013