Nach § 25 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in Verbindung mit § 31 Abs. 1 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) gebe ich bekannt, dass folgende Wahlvorschläge zur Bürgerschaftswahl am 26. Mai 2013 zugelassen worden sind:
a) Unmittelbare Wahlvorschläge für die 25 Wahlkreise der Hansestadt Lübeck
lt. Anlage
b) Listenwahlvorschläge
lt. Anlage
Die Stimmzettel enthalten die Namen der Bewerberinnen und Bewerber in den 25 Wahlkreisen
der Hansestadt Lübeck in folgender Anordnung:
und
3. parteilose Bewerberinnen und Bewerber in alphabetischer Reihenfolge des Familiennamens.
Die Wahlberechtigten ersehen aus der ihnen bis zum 04.05.2013 zugehenden Wahlbenachrichtigungskarte,
welchem Wahlkreis sie angehören. Sie können aus der nachstehenden Aufstellung entnehmen, welche Bewerberinnen und Bewerber auf ihrem Stimmzettel erscheinen. Die Bewerberinnen und Bewerber werden auch im Internet unter www.wahlen.luebeck.de bekannt gemacht.
Lübeck, den 19. April 2013
Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Bernd Saxe
Bürgermeister