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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

hier:                Satzungsbeschlüsse und Inkrafttreten der Bebauungspläne

                        32.41.00 – Moorredder / Fehlingstraße – und

                        33.10.00 – Mecklenburger Landstraße / Kohlenhof –

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 30.03.2023 die Bebauungspläne 32.41.00 – Moorredder / Fehlingstraße – und 33.10.00 – Mecklenburger Landstraße / Kohlenhof –, jeweils bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzungen beschlossen.

Dies wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht.

Übersichtspläne
siehe Anlage

 

Am Tag nach der Bekanntmachung treten die Bebauungspläne in Kraft. Alle Interessierten können die Bebauungspläne und die Begründungen dazu von diesem Tage an auf Dauer im Fachbereich Planen und Bauen, Bereich Stadtplanung und Bauordnung der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 10-12, während der Servicezeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Zusätzlich wurden die Bebauungspläne und die zugehörigen Begründungen unter folgender Adresse ins Internet eingestellt:

https://www.luebeck.de/rechtskraeftige-bebauungsplaene.html

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Lübeck geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese Bebauungspläne in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Verfahrens- und Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzungen sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzungen gegenüber der Hansestadt Lübeck unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

 

Lübeck, 28.04.2023                                                       

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    30.04.2023
Anlagen