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Örtliche Bekanntmachung

Örtliche Bekanntmachung

Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als untere Naturschutzbehörde (UNB) hat dem Büro „Bioplan“ den Auftrag erteilt, naturschutzfachliche Daten über Vorkommen von Vögeln, Amphibien und Libellen zu erheben. Die von der UNB beauftragten Mitarbeiter:innen des o.g. Büros werden im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck in der Zeit von April bis Oktober des Jahres 2023 die notwendigen Begehungen vornehmen.

Die Kartierungsarbeiten werden im Norden des Stadtgebietes im Raum Steinrade durchgeführt.

Die Beauftragten dürfen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 49 Abs.1 Nr.1 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und dort nach rechtzeitiger Ankündigung Bestandserhebungen vornehmen.

Die rechtzeitige Ankündigung erfolgt gem. § 49 Abs.2 LNatSchG durch diese örtliche Bekanntmachung.

Die Personen können sich als Beauftragte der unteren Naturschutzbehörde (UNB) ausweisen. In diesem Zusammenhang bittet die UNB die betroffene Bevölkerung um Verständnis und um Unterstützung bei der Durchführung der Maßnahmen.

 

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
als untere Naturschutzbehörde

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    19.04.2023
Anlagen