Negative Vorprüfung
Negative Vorprüfung hinsichtlich der Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung – Antrag auf Gewässerausbau
Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Gewässerpflegeverband Grinau beantragte die Herstellung einer Fischaufstiegsanlage als Sohlgleite in der Grinau im Bereich von 0+998 bis 1+091 in der Nähe der Brandenmühle. Mit Hilfe der Fischaufstiegsanlage wird die ökologische Durchgängigkeit der Grinau, wie durch die EU-WRRL gefordert, verbessert.
Für das Vorhaben wurde eine wasserrechtliche Plangenehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt.
Für das geplante Vorhaben war nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 (Liste „UVP-pflichtiger Vorhaben“) zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt.
Die Prüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind.
Diese Feststellung ist gem. § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG öffentlich bekannt gemacht.
Auf Antrag können die Unterlagen beim Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als untere Wasserbehörde, Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck nach telefonischer Terminabsprache eingesehen werden.
Lübeck, 13.02.2023
AZ.: 3.390.03.31.04.4 247/2022
Der Bürgermeister
Der Hansestadt Lübeck
als untere Wasserbehörde
Im Auftrag
Birgit Hartmann
(Bereichsleiterin)