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Örtliche Bekanntmachung

Negative Vorprüfung

Negative Vorprüfung hinsichtlich der Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung – Antrag auf Gewässerausbau

Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Gewässerpflegeverband Grinau beantragte die Herstellung einer Fischaufstiegsanlage als Sohlgleite in der Grinau im Bereich von 0+998 bis 1+091 in der Nähe der Brandenmühle. Mit Hilfe der Fischaufstiegsanlage wird die ökologische Durchgängigkeit der Grinau, wie durch die EU-WRRL gefordert, verbessert.

Für das Vorhaben wurde eine wasserrechtliche Plangenehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt.

Für das geplante Vorhaben war nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 (Liste „UVP-pflichtiger Vorhaben“) zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt.

Die Prüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind.

Diese Feststellung ist gem. § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG öffentlich bekannt gemacht.

Auf Antrag können die Unterlagen beim Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als untere Wasserbehörde, Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck nach telefonischer Terminabsprache eingesehen werden.

 

Lübeck, 13.02.2023

AZ.: 3.390.03.31.04.4 247/2022

 

Der Bürgermeister
Der Hansestadt Lübeck
als untere Wasserbehörde
Im Auftrag
Birgit Hartmann
(Bereichsleiterin)

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    19.04.2023