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Wahlbekanntmachung für die Wahl des Seniorenbeirates der Hansestadt Lübeck

Wahlbekanntmachung
Am Sonntag, dem 14. Mai 2023,
findet die Wahl des Seniorenbeirates der Hansestadt Lübeck statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

 

1. Die Einteilung der Hansestadt Lübeck als ein Wahlgebiet auf 111 Wahlbezirke sowie 3 Briefwahlbezirke ist aus dem beigefügten Anhang ersichtlich.

2. Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Lübeck, die am Wahltag

1. das 60. Lebensjahr vollendet haben,

2. seit mindestens 6 Wochen

a) im Wahlgebiet (Hansestadt Lübeck) eine Wohnung haben oder
b) sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben, sowie

3. nicht nach §4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Maßgebend für das Innehaben einer Wohnung ist die Eintragung im Melderegister als alleinige Wohnung oder Hauptwohnung

3. Wählen kann nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis, Pass oder Identitätsnachweis zur Wahl mitzubringen.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Es sind 21 Seniorinnen / Senioren als Mitglieder in den geschlechterparitätisch zu besetzenden Beirat zu wählen. Es werden zwei Wahllisten geführt, wo jeweils Kandidatinnen (Frauen) und Kandidaten (Männer) aufgeführt sind. Jede Wählerin und jeder Wähler hat vier Stimme. Auf der Wahlliste (Frauen) sind bis zu zwei Stimmen möglich, auf der Wahlliste (Männer) sind bis zu zwei Stimmen möglich. Je Kandidatin oder Kandidat kann nur eine Stimme abgegeben werden.

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

Zu den Mitgliedern des Beirates sind diejenigen Kandidatinnen / Kandidaten der beiden Listen gewählt, die jeweils pro Liste die meisten Stimmen erhalten haben. Der 21. Sitz geht an die Kandidatin oder den Kandidaten mit der höheren Stimmzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Wahlleiterin / dem Wahlleiter zu ziehende Los.

4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.

5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein beantragthaben, können an der Wahl,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Hansestadt Lübeck oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss beim Gemeindewahlleiter einen Wahlschein anfordern.

Das geht:

Schriftlich:

Sie senden einen Brief an Hansestadt Lübeck-Wahlen, 23539 Lübeck

per Fax:

Sie senden ein Fax an 0451 122-4080

per E-Mail

Sie schreiben eine E-Mail an briefwahl@luebeck.de

online

www.luebeck.de/wahlen

Die telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die persönliche Antragstellung ist seit Dienstag dem 11. April 2023 ohne vorherige Terminvereinbarung möglich im:

Bürgerservicebüro Innenstadt Lichthof

Königstraße 49 – 57, 23552 Lübeck
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 8- 14, Mittwoch 8- 12, Donnerstag 8- 12 u. 14- 18, Freitag 8- 12 Uhr

Bürgerservicebüro Sankt Gertrud

Meesenring 7, 23566 Lübeck
Öffnungszeiten: Montag 8- 14, Dienstag 8- 12 u. 14- 18, Mittwoch 8- 12, Donnerstag 8- 14, Freitag 8- 12 Uhr

Bürgerservicebüro Kücknitz

Kirchplatz 7B, 23569 Lübeck
Öffnungszeiten: Montag, 8- 12 u. 14- 18, Dienstag 8- 14, Mittwoch 8- 12, Donnerstag 8-14, Freitag 8- 12 Uhr

Bürgerservicebüro St. Lorenz

Kreuzweg 9, 23558 Lübeck
Öffnungszeiten: Montag 8- 14, Dienstag 8- 12 u. 14-18, Mittwoch 8- 12, Donnerstag 8-14, Freitag 8- 12Uhr

Am Mittwoch den 26. April 2023 sind alle Bürgerservicebüros aufgrund einer internen Fortbildung geschlossen.

Zusammen mit dem Wahlschein erhalten Sie dort die Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Sie können die Briefwahlunterlagen gerne vor Ort ausfüllen und direkt im Bürgerservicebüro abgeben. Bei der Wahl vor Ort kann es zu Wartezeiten kommen.

Sie müssen Ihren Antrag spätestens am Freitag, den 12. Mai 2023 bis 12 Uhr eingereicht haben.

Sollten Sie am Wahlwochenende erkranken, gibt es eine Ausnahme: Sie können dann bis Sonntag, den 14. Mai 2023, bis 15 Uhr einen Wahlschein im Wahl-LogistikBüro im Rathaus, Breite Straße 62 beantragen.

Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen.

Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben kann, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18 Uhr dem Wahl-Logistik-Büro im Rathaus, Breite Straße 62 zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

 

Lübeck, den 13. April 2023

 

Hansestadt Lübeck
Die Wahlleiterin
Beate Lege
Bereichsleiterin

 

Anhang zur Wahlbekanntmachung
Einteilung der Hansestadt Lübeck in 111 Wahlbezirke
sowie 3 Briefwahlbezirke

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    13.04.2023
Anlagen