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Wahlbekanntmachung für die Wahl der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck

Wahlbekanntmachung
Am Sonntag, dem 14. Mai 2023, findet die Wahl der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

1. Die Einteilung der Hansestadt Lübeck in 25 Wahlkreise verteilt auf 111 Wahlbezirke sowie 25 Briefwahlbezirke ist aus dem beigefügten Anhang ersichtlich.

2. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. 

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Wahl mitzubringen. 

Unionbürger bringen bitte Ihren Identitätsausweis oder Reisepass mit. 

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. 

Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll. 

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

3. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.

4. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss sich vom Bereich Wahlen, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch im Wahl-Logistik-Büro im Rathaus, Breite Straße 62, abgegeben werden.

Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben kann, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18 Uhr dem Wahl-Logistik-Büro im Rathaus, Breite Straße 62 zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

5. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

 

Lübeck, den 12. April 2023

 

Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Jan Lindenau Bürgermeister

 

Anhang zur Wahlbekanntmachung
Einteilung der Hansestadt Lübeck in 25 Wahlkreise,
111 Wahlbezirke sowie 25 Briefwahlbezirke

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    13.04.2023
Anlagen