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Örtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Bürgerschaftswahl in der Hansestadt Lübeck am 14. Mai 2023

 

1. Das Wählerverzeichnis für die Wahl der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck wird in der

Zeit
vom 24. bis 28. April 2023

im Wahl-Logistik-Büro der Hansestadt Lübeck im Rathaus, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 bis 16 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr) für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.

Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes besteht.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, spätestens am 28. April 2023 bis 16 Uhr, beim Gemeindewahlleiter im Wahl-Logistik-Büro im Rathaus in 23539 Lübeck, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 23. April 2023 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, sonst läuft sie oder er Gefahr, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Wahlkreises, für den der Wahlschein ausgestellt ist, durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist,
5.2 eine wahlberechtigte Person, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist,

a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Einspruchsfrist versäumt hat,
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist oder
c) wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Gemeindewahlleiter bekannt geworden ist.

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Wahlscheine beim Gemeindewahlleiter

schriftlich per Fax Sie senden einen Brief an
Sie senden ein Fax an
Hansestadt Lübeck-Wahlen, 23539 Lübeck
0451 122-4080

per E-Mail Sie schreiben eine E-Mail an briefwahl@luebeck.de
online Nutzen Sie den Antrag im Internet www.luebeck.de/wahlen

beantragen.

Die telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Der Wahlschein muss rechtzeitig beantragt werden. Sie müssen Ihren Antrag spätestens am Freitag, den 12. Mai 2023 bis 12 Uhr eingereicht haben. Sollten Sie am Wahlwochenende erkranken, gibt es eine Ausnahme: Sie können dann bis Sonntag, den 14. Mai 2023, bis 15 Uhr einen Wahlschein beantragen.

Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen.

Die persönliche Antragstellung ist seit Dienstag dem 11. April 2023 ohne vorherige Terminvereinbarung möglich im:

Bürgerservicebüro Innenstadt Lichthof
Königstraße 49 – 57, 23552 Lübeck
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 8- 14, Mittwoch 8- 12, Donnerstag 8- 12 u. 14- 18, Freitag 8- 12 Uhr

Bürgerservicebüro Sankt Gertrud
Meesenring 7, 23566 Lübeck
Öffnungszeiten: Montag 8- 14, Dienstag 8- 12 u. 14- 18, Mittwoch 8- 12, Donnerstag 8- 14, Freitag 8- 12 Uhr

Bürgerservicebüro Kücknitz
Kirchplatz 7B, 23569 Lübeck
Öffnungszeiten: Montag, 8- 12 u. 14- 18, Dienstag 8- 14, Mittwoch 8- 12, Donnerstag 8-14, Freitag 8- 12 Uhr

Bürgerservicebüro St. Lorenz
Kreuzweg 9, 23558 Lübeck
Öffnungszeiten: Montag 8- 14, Dienstag 8- 12 u. 14-18, Mittwoch 8- 12, Donnerstag 8-14, Freitag 8- 12Uhr

Am Mittwoch den 26. April 2023 sind alle Bürgerservicebüros aufgrund einer internen Fortbildung geschlossen. Zusammen mit dem Wahlschein erhalten Sie dort die Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Sie können die Briefwahlunterlagen gerne vor Ort ausfüllen und direkt im Bürgerservicebüro abgeben. Bei der Wahl vor Ort kann es zu Wartezeiten kommen.

Nicht im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 5.2 Buchst. a) bis c) angegebenen Gründen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen. Das gleiche gilt, wenn eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, wegen plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

6. Die wahlberechtigte Person erhält mit dem Wahlschein zugleich

- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen blauen Wahlumschlag,
- einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift des Gemeindewahlleiters und
- ein Merkblatt für die Briefwahl.

Einer anderen als der wahlberechtigten Person persönlich dürfen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn der von der wahlberechtigten Person unterschriebene Wahlscheinantrag, eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung des Wahlscheines oder eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen vorgelegt wird.

Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Gemeindewahlleiter absenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr dort eingehen kann.

Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters im Wahl-LogistikBüro im Rathaus in 23539 Lübeck, abgegeben werden.

Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18 Uhr dem Gemeindewahlleiter im Wahl-Logistik-Büro im Rathaus in 23539 Lübeck zugeht.

 

Lübeck, den 12. April 2023

 

Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Jan Lindenau Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    12.04.2023