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Lübecker Badestellen nach der Badegewässerverordnung

Amtliche Bekanntmachung der Lübecker
Badestellen nach der Badegewässerverordnung

 

Gemäß der Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) vom 9.April 2008 ist die Hansestadt Lübeck nach § 3 Abs. 1 verpflichtet vor Beginn der Badesaison die Badegewässer zu benennen und in Verbindung mit § 11 öffentlich bekannt zu geben.

Auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck gibt es nachfolgende Badegewässer:

Ostsee: Der Kurstrand in Travemünde und der Badestrand Priwall

Wakenitz: Das Altstadtbad Krähenteich, das Naturbad Falkenwiese, das Naturbad Marli und
                   Eichholz Der Kleine See

 

Die Liste der Badegewässer liegt beim Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz in der Dr. Julius-Leber-Str. 50-52 (Hinterhaus) aus.

Die Öffentlichkeit besitzt nach § 11 die Möglichkeit Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden zu den Badegewässern vorzubringen.

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    30.04.2013