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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 01.70.00 – Wallhalbinsel / Holstentorplatz -

hier:    1.         Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
                        und § 13 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
            2.         Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
                        in der Zeit vom 03.04.2023 bis einschließlich 21.04.2023

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 06.03.2023 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 01.70.00 – Wallhalbinsel / Holstentorplatz – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich liegt im Stadtteil Innere Stadt.

Begrenzt wird das ca. 1,27 ha große Plangebiet

  • im Norden durch eine Hotelliegenschaft,
  • im Osten durch die Trave,
  • im Süden durch den Holstentorplatz sowie
  • im Westen durch die Willy-Brandt-Allee.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan
Siehe Anlage

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 01.70.00 – Wallhalbinsel / Holstentorplatz – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung „öffentliche Verwaltung, Anlagen für kulturelle Zwecke, Hochschulnutzungen“ gem. § 11 Abs. 2 S. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden.

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 03.04.2023 bis einschließlich 21.04.2023 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6158 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6158) zur Niederschrift abgeben.

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Lübeck, 31.03.2023                                                     Hansestadt Lübeck
                                                                                     Der Bürgermeister
                                                                                     Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                     Bereich Stadtplanung und Bauordnung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    31.03.2023
Anlagen