Gebührensatzung für die Stadtbibliothek der Hansestadt Lübeck vom 28.02.2013
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1,2,5 und 6 des KAG des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. S-H, S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.11.2012 (GVOBl. S-H, S. 740), wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.02.2013 folgende Gebührensatzung erlassen:
§ 1
In der Stadtbibliothek werden folgende Gebühren erhoben:
a) Für Kundinnen und Kunden der Stadtbibliothek fällt eine Benutzungsgebühr an.
Die Pauschalgebühr beträgt für
aa) Kundinnen und Kunden ab 18 Jahre für
- ein volles Jahr € 24,00
- ein halbes Jahr € 15,00
ab) Bei Vorliegen einer entsprechenden Bescheinigung: Schüler/Schülerinnen ab 18 Jahre,
Studierende, Auszubildende, Inhaber/Inhaberinnen des Lübeck-Passes, Bundesfreiwilligendienst
Leistende für
- ein volles Jahr € 12,00
- ein halbes Jahr € 7,50
b) Anstelle der Pauschalgebühr nach Buchstabe a) beträgt die Gebühr für
einen Entleihvorgang für max. 10 Medien € 3,00
c) Säumnisgebühr bei einer Überschreitung des Rückgabetermins
für Kundinnen und Kunden ab 18 Jahren
1. Woche pro angefangene Woche und Medium € 0,50
ab 2. Woche zusätzlich pro angefangene Woche und Medium € 0,70
für Kundinnen und Kunden unter 18 Jahren gelten die halben Gebührensätze.
d) Gebühren für Mahnschreiben (incl. Porto)
da) 1. Mahnschreiben € 0,80
db) 2. Mahnschreiben € 0,90
dc) 3. Mahnschreiben € 1,00
dd) Rechnungen € 1,00
e) Gebühr für das Vorbestellen eines Mediums € 1,00
f) Gebühr für die Bearbeitung eines Anschaffungsvorschlages mit Benachrichtigung € 1,00
g) Gebühr für die Inanspruchnahme des auswärtigen Leihverkehrs pro
Band oder Kopie € 2,00
h) Gebühr für die Beschädigung oder den Verlust von Medienetiketten
DVD-, CD-, Videofilm-, Kassetten-Hüllen oder -Covern oder -Booklets € 2,00
i) Einarbeitungsgebühr für ein Ersatzmedium (auch bei Ersatzvornahme) € 6,00
j) Gebühr für das Ausstellen eines Ersatzausweises € 2,50
k) Gebühr für das Nichträumen eines Münzgarderobenschrankes vor
Ende der Öffnungszeiten am Tag des Benutzungsbeginns € 1,00
l) Gebühr für die Nichtrückgabe eines Schlüssels eines Münzgarderobenschrankes € 11,00
m) Gebühr für die Ausleihe einer DVD oder eines Videofilms und anderer neuer audiovisueller Medien
- Erwachsene und Jugendliche (15 – 17 Jahre) für 14 Tage € 2,00
- Kinder bis 14 Jahren für 14 Tage € 1,00
Bei einer Leihfristverlängerung fallen erneute Gebühren an.
n) Gebühr für die Ausleihe eines Mediums des Bestseller-Services € 2,50
o)
oa) Gebühr für einen Readerprinterausdruck
- Eigenanfertigung pro Seite, A3 € 1,50
- Eigenanfertigung pro Seite, A4 € 0,80
- Anfertigung durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter pro Seite € 3,00
- Anfertigung für Schülerinnen/Schüler, Studentinnen/Studenten, Doktorandinnen/,
Doktoranden, Auszubildende, pro Seite € 0,80
zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr pro Auftrag € 4,50
- Versandgebühr € 5,00
ob) Gebühr für einen Kopierauftrag
- Kopie DIN A3 € 0,50
- Kopie DIN A4 € 0,30
zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr pro Auftrag € 4,50
- Versandgebühr bis € 5,00
oc) Gebühr für einen Scanauftrag
- Scan (entspricht 1 Aufnahme) € 0,80
- Fotokopie vom Scan € 0,30
zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr pro Auftrag € 4,50
- Versandgebühr bis € 5,00
p) Gebühr für Datenausgabe vom PC
- auf Papier pro Seite € 0,10
q) Gebühr für Internetnutzung pro ½ Stunde € 1,00
§ 2
Gebührenschuldnerin/Gebührenschuldner ist die-/derjenige, die/der die Leistungen der Bibliothek der Hansestadt Lübeck im Rahmen des § 1 in Anspruch nimmt.
§ 3
Der Gebührenanspruch für die in § 1 genannten Gebühren entsteht und wird fällig wie folgt:
a) bei Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistungen;
b) in den Fällen nicht termingerechter Rückgabe entliehener Medien mit Ablauf des Rückgabetermins;
c) beim Verlust bzw. bei Beschädigung von Medien oder Medienetiketten DVD-, CD-, Videofilm-, Kassetten-Hüllen oder -Covern
oder -Booklets mit Kenntnisnahme des Verlustes oder der Beschädigung durch die Bibliothek;
d) in den Fällen der nicht erfolgten Räumung eines Garderobenschrankes und/oder Rückgabe des Schlüssels nach Schließung der Bibliothek am gleichen Tage.
§ 4
Die Leiterin / der Leiter der Bibliothek kann die Gebühr ermäßigen oder ganz von ihr absehen, soweit eine Gebührenerhebung im Hinblick auf die besonderen Umstände des Einzelfalles, insbesondere mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der/des Gebührenpflichtigen, nicht angebracht erscheint.
§ 5
Diese Satzung tritt am 01.06.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Stadtbibliothek der Hansestadt Lübeck vom 01.11.2004 (Veröffentlichung Stadtzeitung Lübeck 30.11.2004) außer Kraft.
Lübeck, den 05.03.2013 Der Bürgermeister
Gebührensatzung für die Stadtbibliothek der Hansestadt Lübeck vom 28.02.2013
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1,2,5 und 6 des KAG des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. S-H, S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.11.2012 (GVOBl. S-H, S. 740), wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.02.2013 folgende Gebührensatzung erlassen:
§ 1
In der Stadtbibliothek werden folgende Gebühren erhoben:
a) Für Kundinnen und Kunden der Stadtbibliothek fällt eine Benutzungsgebühr an.
Die Pauschalgebühr beträgt für
aa) Kundinnen und Kunden ab 18 Jahre für
- ein volles Jahr € 24,00
- ein halbes Jahr € 15,00
ab) Bei Vorliegen einer entsprechenden Bescheinigung: Schüler/Schülerinnen ab 18 Jahre,
Studierende, Auszubildende, Inhaber/Inhaberinnen des Lübeck-Passes, Bundesfreiwilligendienst
Leistende für
- ein volles Jahr € 12,00
- ein halbes Jahr € 7,50
b) Anstelle der Pauschalgebühr nach Buchstabe a) beträgt die Gebühr für
einen Entleihvorgang für max. 10 Medien € 3,00
c) Säumnisgebühr bei einer Überschreitung des Rückgabetermins
für Kundinnen und Kunden ab 18 Jahren
1. Woche pro angefangene Woche und Medium € 0,50
ab 2. Woche zusätzlich pro angefangene Woche und Medium € 0,70
für Kundinnen und Kunden unter 18 Jahren gelten die halben Gebührensätze.
d) Gebühren für Mahnschreiben (incl. Porto)
da) 1. Mahnschreiben € 0,80
db) 2. Mahnschreiben € 0,90
dc) 3. Mahnschreiben € 1,00
dd) Rechnungen € 1,00
e) Gebühr für das Vorbestellen eines Mediums € 1,00
f) Gebühr für die Bearbeitung eines Anschaffungsvorschlages mit Benachrichtigung € 1,00
g) Gebühr für die Inanspruchnahme des auswärtigen Leihverkehrs pro
Band oder Kopie € 2,00
h) Gebühr für die Beschädigung oder den Verlust von Medienetiketten
DVD-, CD-, Videofilm-, Kassetten-Hüllen oder -Covern oder -Booklets € 2,00
i) Einarbeitungsgebühr für ein Ersatzmedium (auch bei Ersatzvornahme) € 6,00
j) Gebühr für das Ausstellen eines Ersatzausweises € 2,50
k) Gebühr für das Nichträumen eines Münzgarderobenschrankes vor
Ende der Öffnungszeiten am Tag des Benutzungsbeginns € 1,00
l) Gebühr für die Nichtrückgabe eines Schlüssels eines Münzgarderobenschrankes € 11,00
m) Gebühr für die Ausleihe einer DVD oder eines Videofilms und anderer neuer audiovisueller Medien
- Erwachsene und Jugendliche (15 – 17 Jahre) für 14 Tage € 2,00
- Kinder bis 14 Jahren für 14 Tage € 1,00
Bei einer Leihfristverlängerung fallen erneute Gebühren an.
n) Gebühr für die Ausleihe eines Mediums des Bestseller-Services € 2,50
o)
oa) Gebühr für einen Readerprinterausdruck
- Eigenanfertigung pro Seite, A3 € 1,50
- Eigenanfertigung pro Seite, A4 € 0,80
- Anfertigung durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter pro Seite € 3,00
- Anfertigung für Schülerinnen/Schüler, Studentinnen/Studenten, Doktorandinnen/,
Doktoranden, Auszubildende, pro Seite € 0,80
zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr pro Auftrag € 4,50
- Versandgebühr € 5,00
ob) Gebühr für einen Kopierauftrag
- Kopie DIN A3 € 0,50
- Kopie DIN A4 € 0,30
zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr pro Auftrag € 4,50
- Versandgebühr bis € 5,00
oc) Gebühr für einen Scanauftrag
- Scan (entspricht 1 Aufnahme) € 0,80
- Fotokopie vom Scan € 0,30
zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr pro Auftrag € 4,50
- Versandgebühr bis € 5,00
p) Gebühr für Datenausgabe vom PC
- auf Papier pro Seite € 0,10
q) Gebühr für Internetnutzung pro ½ Stunde € 1,00
§ 2
Gebührenschuldnerin/Gebührenschuldner ist die-/derjenige, die/der die Leistungen der Bibliothek der Hansestadt Lübeck im Rahmen des § 1 in Anspruch nimmt.
§ 3
Der Gebührenanspruch für die in § 1 genannten Gebühren entsteht und wird fällig wie folgt:
a) bei Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistungen;
b) in den Fällen nicht termingerechter Rückgabe entliehener Medien mit Ablauf des Rückgabetermins;
c) beim Verlust bzw. bei Beschädigung von Medien oder Medienetiketten DVD-, CD-, Videofilm-, Kassetten-Hüllen oder -Covern
oder -Booklets mit Kenntnisnahme des Verlustes oder der Beschädigung durch die Bibliothek;
d) in den Fällen der nicht erfolgten Räumung eines Garderobenschrankes und/oder Rückgabe des Schlüssels nach Schließung der Bibliothek am gleichen Tage.
§ 4
Die Leiterin / der Leiter der Bibliothek kann die Gebühr ermäßigen oder ganz von ihr absehen, soweit eine Gebührenerhebung im Hinblick auf die besonderen Umstände des Einzelfalles, insbesondere mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der/des Gebührenpflichtigen, nicht angebracht erscheint.
§ 5
Diese Satzung tritt am 01.06.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Stadtbibliothek der Hansestadt Lübeck vom 01.11.2004 (Veröffentlichung Stadtzeitung Lübeck 30.11.2004) außer Kraft.
Lübeck, den Der Bürgermeister