Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
für die Kommunalwahl am 14. Mai 2023
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2023 folgende
unmittelbaren Wahlvorschläge (I)
und
Listenwahlvorschläge (II)
zugelassen. Diese Wahlvorschläge werden hiermit bekannt gemacht (§ 25 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG), §§ 31 Abs. 1, 87 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)).
Unmittelbare Wahlvorschläge (geordnet nach Wahlkreisen)
siehe Anlage