Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 23.02.2023 die 6. Änderung der „Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren“ beschlossen:
Die Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck ist hinsichtlich der Fristen wie folgt zu ändern:
§ 9 Wahlvorschläge:
(2) Wahlvorschläge sind bis spätestens am 55. Tag vor der Wahl schriftlich auf amtlichen Formblättern bei der Wahlleiterin / dem Wahlleiter einzureichen.
(3) Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung am 51. Tag vor der Wahl.
Die Änderung der Fristen findet ihre Grundlage im Gemeindekreiswahlgesetz, das für die anstehende Wahl angepasst wurde.
Die Ergänzungen wurden in die Wahlordnung eingearbeitet, die neueste Fassung finden Sie unter https://bekanntmachungen.luebeck.de/ortsrecht