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Wahlbekanntmachung; hier: Wahl der Gemeindevertretung am 26. Mai 2013

Wahlbekanntmachung

 

1.      Am Sonntag, dem 26. Mai 2013, findet die Wahl der Gemeindevertretung (Bürgerschaft) der
         Hansestadt Lübeck statt.

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

2.        Die Hansestadt Lübeck ist in 25 Wahlkreise und 124 Wahlbezirke eingeteilt.

           Den Wahlberechtigten wurde in der Zeit vom 29.04. bis 04.05.2013 eine Wahlbenachrichtigung übersandt,
           aus der sie den für sie zuständigen Wahlkreis und Wahlbezirk sowie die Adresse des Wahlraums
           ersehen können. Diese Informationen sind auch telefonisch unter der Ruf-Nr. (0451) 122 – 4040, durch
           Plakataushang im Wahlbüro der Hansestadt Lübeck, Rathaus, Großer Börsensaal und in den
           Stadtteilbüros erhältlich. Außerdem kann der zuständige Wahlraum auch im Internet unter
           http://wahlen.luebeck.de unter Kommunalwahl 2013 und dem Stichwort “Wahlraumfinder: Wo kann ich
           wählen“ gesucht werden.

3.       Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie
          eingetragen sind.

         Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder
         Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

         Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Jede Wählerin und jeder
         Wähler hat eine Stimme.

         Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem
         Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher
         Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

         Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem
         besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

 

4.      Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jede
         Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.

 

5.      Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der

         Wahlschein ausgestellt ist,

a)   durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b)   durch Briefwahl teilnehmen.

        Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Wahlbüro, Rathaus,
        Großer Börsensaal, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen
        amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen
        Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den
        Gemeindewahlleiterabsenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der
        Wahlbrief kann auch imWahlbüro, Rathaus, Großer Börsensaal, abgegeben werden.

        Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem
        Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus
        dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen
        erhält.

 

6.      Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des
         Gemeinde und Kreiswahlgesetzes).

 

Lübeck, den 06. Mai 2013

 

Hansestadt Lübeck

Der Gemeindewahlleiter

Bernd Saxe

Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.05.2013