1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2013, findet die Wahl der Gemeindevertretung (Bürgerschaft) der
Hansestadt Lübeck statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Hansestadt Lübeck ist in 25 Wahlkreise und 124 Wahlbezirke eingeteilt.
Den Wahlberechtigten wurde in der Zeit vom 29.04. bis 04.05.2013 eine Wahlbenachrichtigung übersandt,
aus der sie den für sie zuständigen Wahlkreis und Wahlbezirk sowie die Adresse des Wahlraums
ersehen können. Diese Informationen sind auch telefonisch unter der Ruf-Nr. (0451) 122 – 4040, durch
Plakataushang im Wahlbüro der Hansestadt Lübeck, Rathaus, Großer Börsensaal und in den
Stadtteilbüros erhältlich. Außerdem kann der zuständige Wahlraum auch im Internet unter
http://wahlen.luebeck.de unter Kommunalwahl 2013 und dem Stichwort “Wahlraumfinder: Wo kann ich
wählen“ gesucht werden.
3. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie
eingetragen sind.
Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder
Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Jede Wählerin und jeder
Wähler hat eine Stimme.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem
Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher
Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem
besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jede
Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.
5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlkreis, für den der
Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Wahlbüro, Rathaus,
Großer Börsensaal, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen
amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen
Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an den
Gemeindewahlleiterabsenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der
Wahlbrief kann auch imWahlbüro, Rathaus, Großer Börsensaal, abgegeben werden.
Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem
Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus
dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen
erhält.
6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des
Gemeinde und Kreiswahlgesetzes).
Lübeck, den 06. Mai 2013
Bernd Saxe
Bürgermeister