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Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung; hier: Gemarkung Innere Stadt, Flur 2, Flurstück 91/11 tlw.

Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung

 

1.         Nach § 8 Abs. 1, Satz 1, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan eingezogen:

 

Freifläche in der Kaiserstraße neben HsNr. 3-5
Gemarkung Innere Stadt, Flur 2, Flurstück 91/11 tlw.

 

Skizze:

(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

 

2.         Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch eingelegt werden.

 

 

3.         Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

 

montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

eingesehen werden.

 

Lübeck, den 17.04.2013

gez. Saxe                            (Siegel)

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.05.2013
Anlagen