hier:
1. Bekanntmachung der Teilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 10.03.00 – Blankensee /
Gewerbepark Flughafen –
2. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 10.03.00
–Gewerbepark Flughafen, Teilbereich I – nach § 3 (2) BauGB
zu 1.:
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 13.05.2013 die Teilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 10.03.00 – Blankensee / Gewerbepark Flughafen – in zwei Teilbereiche mit eigenständigen Bebauungsplänen beschlossen. Für den westlichen Teilbereich wird das bisherige Bebauungsplanverfahren unter der Bezeichnung Bebauungsplan 10.03.00 – Gewerbepark Flughafen, Teilbereich I – fortgesetzt; für den östlichen Teilbereich wird das Bebauungsplanverfahren unter der Bezeichnung 10.05.00 – Gewerbepark Flughafen, Teilbereich II – weitergeführt.
Den Übersichtsplan der Teilung des Geltungsbereiches finden Sie hier .
zu 2.:
Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 13.05.2013 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 10.03.00 – Gewerbepark Flughafen, Teilbereich I – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 29.05.2013 bis einschließlich 28.06.2013 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan der Hansestadt Lübeck, ein Plan über den Bestand der Biotoptypen, ein Plan über die Baumbewertung, eine FFH Verträglichkeitsstudie für das EG Vogelschutzgebiet DE 2130-491 „Grönauer Heide“ und das FFH-Gebiet DE 2130-391 „Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“ für den Bebauungsplan 10.03.00, eine Artenschutzrechtliche Betrachtung, eine Schalltechnische Untersuchung sowie ein Biologisches Gutachten.
Des Weiteren liegen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen mit aus.
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Blankensee und umfasst eine Fläche von ca. 12,11 ha. Das Plangebiet wird im Norden durch das Gelände des Flughafens Lübeck-Blankensee, im Süden durch den Ausbildungspark der Baugewerbeinnung und im Südosten durch die Straße Söllbrock begrenzt.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Den Übersichtsplan des Bebauungsplanes zum Teilbereich I finden Sie hier
Durch den Bebauungsplan sollen die Flächen zwischen dem Flughafengelände im Norden und dem Ausbildungspark im Süden städtebaulich geordnet und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Gewerbeflächen geschaffen werden.
Lübeck, 17.05.2013 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung