Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 26.01.2023 folgende Ergänzungen zur Geschäftsordnung für die Bürgerschaft – Anlage 1 Richtlinien für die Einwohner:innenfragestunde beschlossen:
- Die Einwohner:innenfragen sollen nicht nur schriftlich, sondern auch per E-Mail eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden können.
- Sofern eine Einwohner:innenfrage nicht zugelassen wird, erhalten die Fraktionen und die Fragestellenden eine Information darüber mit entsprechender Begründung.
- Die Einwohner:innenfragen und die entsprechenden Antworten sind auf der Internetseite der Stadt zu veröffentlichen.
Die Ergänzungen wurden in die Geschäftsordnung eingearbeitet, die neueste Fassung finden Sie unter https://bekanntmachungen.luebeck.de/ortsrecht/index?term=B%C3%BCrgerschaft