Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan 01.07.00 – Rathaus / Schüsselbuden
(ehem. Stadthausgrundstück)
Für die im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche soll folgender Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden:
Bebauungsplan 01.07.00 – Rathaus / Schüsselbuden (ehem. Stadthausgrundstück)
Siehe Anlage unten.
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Hotelneubau geschaffen werden.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 20.06.2013 bis einschließlich 05.07.2013 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese Unterlagen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 19.06.2013, um 19.00 Uhr im Katharineum zu Lübeck, Eingang Hundestraße 1-3, gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Lübeck, 10.06.2013 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung