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Bauleitplanung Herrenholz Einkaufszentrum

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 22.55.08
             – Herrenholz Einkaufszentrum – nach § 3 (2) BauGB

 

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 03.06.2013 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 22.55.08 – Herrenholz Einkaufszentrum – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 19.06.2013 bis einschließlich 19.07.2013 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus: der Landschaftsplan der Hansestadt Lübeck, ein Einzelhandelsgutachten, ein Verkehrsgutachten, ein Gutachten betreffend Erfordernis und Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz zum Bebauungsplan, eine Artschutzrechtliche Prüfung und eine Stellungnahme zur Vermeidung von Erschütterungen.

Des Weiteren liegen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen mit aus.

 

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben.

Mit dem Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung ist bestimmt worden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Buntekuh südwestlich des Padelügger Weges und nordöstlich der Straße Herrenholz. Im Südosten angrenzend an das Plangebiet befindet sich der Berieb der Lübecker Nachrichten und im Nordwesten angrenzend befindet sich im südlichen Teil ein Betrieb, der Fenster herstellt.

 

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan:

 Siehe in der Anlage unten.

 

 

 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des CITTI-Park-Einkaufszentrums geschaffen werden.

 

 

Lübeck, 10.06.2013                                                                  Hansestadt Lübeck

                                                                                                      Der Bürgermeister

                                                                                                      Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                                                      Bereich Stadtplanung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    11.06.2013
Anlagen