1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 27.01.2023
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein wird die Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022 (veröffentlicht am 31.03.2022 unter www.bekanntmachungen.luebeck.de) nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 26.01.2023 wie folgt geändert:
(3) Dauerhändler:innen nach dieser Satzung sind Benutzer:innen, die einen Standplatz für einen längeren Zeitraum (Quartal oder Jahr) fest buchen.
(1) Die Gebühr bemisst sich als Tagesgebühr je angefangenen Frontmeter für jeden angefangenen Tag und beträgt 4,01 Euro netto für Dauerhändler:innen und 4,66 Euro netto für Tageshändler:innen. Die Frontmeter werden auf volle Frontmeter aufgerundet.
(2) Für die Versorgung der Benutzer:innen mit Elektrizität bemisst sich die Gebühr nach angefangenen kw/h und beträgt 0,45 Euro netto.
(3) Überschreitet ein Verkaufsstand die maximale Tiefe von 4 m deutlich (mehr als 1 m) kostet jeder Frontmeter 0,50 € zusätzlich.
Diese Satzung tritt am 01.02.2023 in Kraft.
Lübeck, den 27.01.2023
Der Bürgermeister