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Listennachfolger Bürgerschaft

 Feststellung eines Listennachfolgers als Mitglied der Bürgerschaft

 

Frau Astrid Stadthaus-Panissié (unabhängige Wählergemeinschaft „Bürger für Lübeck“, BfL) hat durch Ablehnung der Wahl auf ihren Sitz in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck verzichtet.

 

Als Nachfolger habe ich nach § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in der zurzeit geltenden Fassung den auf dem Listenwahlvorschlag der unabhängigen Wählergemeinschaft „Bürger für Lübeck“ (BfL) für die Bürgerschaftswahl vom 26.05.2013 unter der lfd. Nr. 3 aufgeführten Bewerber

Volker Krause,
Kaufmann,
geb. im Jahr 1952,
Lauer Weg 88, 23568 Lübeck,

festgestellt.

 

Herr Krause hat die Mitgliedschaft in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 11.06.2013 erworben.

 

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Hansestadt Lübeck nach § 44 Abs. 3 i. V. mit § 38 GKWG binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Kronsforder Allee 2 - 6, 23560 Lübeck, zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 19.06.2013.

 

Lübeck, den 12.06.2013

 

Hansestadt Lübeck

Der Gemeindewahlleiter

Bernd Saxe

Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    18.06.2013