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9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 10.06.2013

9. Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck

 vom 10.06.2013


 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) wird die Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 (Lübecker Stadtzeitung vom 01.07.2003) in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 12.11.2012 nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 21.03.2013 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein wie folgt geändert:

 

1. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
   

    Nach „Aufgabengebiete“ heißt es nun:


   gesetzlich übertragene Aufgaben nach § 45 b GO ;
   übertragende Entscheidungen nach § 28 und § 65 GO ;


2. § 6 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt geändert:

    Rechnungsprüfungsausschuss

    Zusammensetzung:

   15 stimmberechtigte Mitglieder

    Aufgabengebiete:

    Vorbereitung von Bürgerschaftsbeschlüssen gemäß § 94 Abs. 3 S. 2 GO sowie Unterstützung des
    Rechnungsprüfungsamtes bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben

 

3. § 6 Abs. 2 Nr. 2 wird wie folgt neu gefasst:

    Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den „Kurbetrieb Travemünde (KBT)“

    Zusammensetzung:

    15 stimmberechtigte Mitglieder

    Aufgabengebiete:

   Wirtschaftsförderung einschl. Hafen und Schifffahrt, Märkte,

   Stiftungen „St.-Johannis-Jungfrauenkloster“, „Heiligen-Geist-Hospital“ und „Westerauer Stiftung“, „Lübecker
   Wohnstifte“, „Vereinigte Testamente“ und „Kriegsopferdank“,

   Angelegenheiten des „Kurbetriebes Travemünde (KBT)“


4. § 6 Abs. 2 Nr. 3 wird gestrichen.


5. § 6 Abs. 2 Nr. 4 wird Nr. 3.

 

6. § 6 Abs. 2 Nr. 5 wird Nr. 4 und wie folgt neu gefasst:

   Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung

   Zusammensetzung:

   15 stimmberechtigte Mitglieder

   Aufgabengebiete:


   Umweltschutz,
   Forst- und Jagdangelegenheiten,
   Umweltauswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung,
   Angelegenheiten der präventiven Umweltmedizin und –hygiene,
   Kleingartenwesen,
   Sicherheit und Ordnung (ohne Verkehrsaufsicht),

   Verhältnis zwischen Stadt und Polizei (Polizeibeirat)

 

7. § 6 Abs. 2 Nr. 6 wird Nr. 5.

 

8. § 6 Abs. 2 Nr. 7 wird gestrichen.

 

9. Die bisherigen Nummern 8 bis 10 in § 6 Abs. 2 werden Nummern 6 bis 8.

 

10. Im § 6 Abs. 2 Nr. 8 (neu) werden nach „Friedhöfe einschl. Kapellen“ die Worte „und Krematorium“ gestrichen.

 

11. In § 9 wird ein neuer Abs.8 eingefügt, der wie folgt lautet:

 

     Weitere dem Hauptausschuss übertragene Entscheidungen ergeben sich aus der von der Bürgerschaft
     beschlossenen Zuständigkeitsordnung, die während der Dienststunden im Rathaus, Büro der Bürgerschaft
     eingesehen werden kann.

 

12. § 13 Satz 4 wird wie folgt neu gefasst:

     Über die Zustimmung zu einer Vermietung oder Verpachtung oder eine andere Gebrauchsüberlassung an
     Dritte entscheidet bei Grünflächen bis zu 500 qm die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister, bei
     Grünflächen von 500 qm bis 1000 qm der Hauptausschuss; im Übrigen die Bürgerschaft.

 

 

Diese Änderungssatzung tritt mit Ausnahme der Ziffern 6 bis 9 mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Die Ziffern 6 bis 9 dieser Änderungssatzung treten zum 01.06.2013 in Kraft.

 

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Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung wurde mit Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 03.06.2013 (Az.: IV 313 – 160.111.2-03) erteilt.

 

Lübeck, den 10.06.2013

 

Bernd Saxe

Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    18.06.2013