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Bauleitplanung Blankensee/Alter Dorfkern

A M T L I C H E   B E K A N N T M A C H U N G

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 10.04.00
            
– Blankensee / Alter Dorfkern – nach § 3 (2) BauGB

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 17.06.2013 gebilligte und zur erneuten Auslegung be­stimmte Entwurf des Bebauungsplanes 10.04.00 – Blankensee / Alter Dorfkern – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung (Teil I und II) liegen in der Zeit vom 03.07.2013 bis einschließlich 06.08.2013 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fach­bereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus: der Um­welt­bericht als Teil II der Begründung mit Untersuchungen zur FFH-Verträglichkeit, einem arten­schutzrechtlichen Fachbeitrag, einem Grünordnungsplan, einer Schalltechnische Untersuchung sowie einer Baugrunduntersuchung und Beurteilung der Gründung.

Des Weiteren liegen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen mit aus.

 

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst zwei Teilbereiche. Der Kernbereich des Plangebietes (Teilbereich 1) liegt im Ortsteil Blankensee östlich des Blankenseer Dorfplatzes und umfasst vor allem die Flächen eines nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Gehöftes am östlichen Ortsrand. Im Westen schließen Einfamilienhausgrundstücke und im Südwesten ein landwirtschaftlicher Betrieb an. Im Norden und Osten grenzt das Naturschutzgebiet „Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee“ mit Grünland an; im Süden bildet der Blankenseebach die Grenze.

Mit dem Bebauungsplan sollen die beplanten Flächen städtebaulich geordnet und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Ein­familienhausgrundstücken als Nachnutzung für die hier aufgegebene Hofstelle geschaffen werden.

Der Teilbereich 2 liegt westlich des Teilbereichs 1 am nördlichen Rand einer Dreiecksfläche zwischen der Bundesstraße 207 und der Straße Vierruten; er umfasst einen Flächenstreifen (Teiile des Flurstücks 137/40 aus Flur 5 der Gemarkung Wulfsdorf), auf dem Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.

 

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan:

Siehe Anlage unten.

 

 

 

 

 

 


 Lübeck, 24.06.2013                                                                Hansestadt Lübeck

                                                                                                      Der Bürgermeister

                                                                                                      Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                                                      Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    25.06.2013
Anlagen