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HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK für das Haushaltsjahr 2023

HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK
für das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund des §§77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.09.2022 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird

  1. im Ergebnisplan mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.034.605.800

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.034.356.800

 

einem Jahresüberschuss von

249.000

 
  1. im Finanzplan mit
 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

995.440.800

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

965.363.600

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

157.105.600

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

191.526.200

 

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

69.945.300 Euro

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

59.535.000 Euro

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

375.000.000 Euro

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

4.096,727      

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400%

 

b) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer B)

500%

 

2. Gewerbesteuer

450%

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung gemäß § 82 Abs. 1 oder §84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 Euro. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

§ 5

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2023 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

______________________ 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 21.12.2022 für das Haushaltsjahr 2023 erteilt.

Lübeck, 21.12.2022

 

gez. 

Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    22.12.2022