AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 21.08.00 – Moisling Süd/ Infrastruktur Bahnhaltepunkt –
und zugehörige 141. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
in der Zeit vom 06.01.2023 bis einschließlich 06.02.2023
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 19.12.2022 die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans 21.08.00 – Moisling Süd/ Infrastruktur Bahnhaltepunkt– und der zugehörigen 141. Änderung des FNP gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Moisling, Stadtbezirk Alt-Moisling/ Genin und umfasst die künftigen Flächen der dem Bahnhaltepunkt Moisling östlich des Oberbüssauer Weges zugeordneten Infrastruktureinrichtungen südlich der Bahnstrecke Hamburg - Lübeck.
Begrenzt wird das ca. 2,8 ha große Plangebiet:
Östlich verläuft die Abgrenzung des Plangebietes als gedachte Linie in Verlängerung des in nordsüdliche Richtung verlaufenden Gehölzstreifens in Abgrenzung der landwirtschaftlichen Fläche zum südlich angrenzenden Naturraum.
Die südliche Grenze findet sich parallel zur Bahnstrecke in einem Abstand von 70,0 m.
Übersichtsplan
siehe Anlage
Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der südlich notwendigen Erschließungsanlagen und Infrastruktureinrichtungen am Bahnhaltepunkt Moisling geschaffen werden. Insbesondere zählen hierzu der Ausbau bzw. die Errichtung der Erschließungsstraßen und der Bushaltestellen, der Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer sowie der Fahrradabstellplätze sowie des Park&Ride-Platzes mit ca. 100 Parkplätzen im ersten Bauabschnitt (BA) und einer bei Bedarf optional möglichen Erweiterung durch einen zweiten BA mit ca. 50 Plätzen.
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 06.01.2023 bis einschließlich 06.02.2023. In dieser Zeit liegen die Entwürfe des Bebauungsplans 21.08.00 und der zugehörigen 141. Änderung des Flächennutzungsplans, die dazugehörigen Begründungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen öffentlich aus.
Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form der Umweltberichte zu den Bauleitplänen (Kapitel 6 bzw. 7 der Begründung), als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail) oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Für die Änderung des Flächennutzungsplans wird ergänzend darauf hingewiesen, dass anerkannte Naturschutzverbände und sonstige Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Lübeck, 23.12.2022 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung