Freitag, 19.04.2024 4° C

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 21.08.00 – Moisling Süd/ Infrastruktur Bahnhaltepunkt –
und zugehörige 141. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

hier:         Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
                in der Zeit vom 06.01.2023 bis einschließlich 06.02.2023     

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 19.12.2022 die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans 21.08.00 – Moisling Süd/ Infrastruktur Bahnhaltepunkt– und der zugehörigen 141. Änderung des FNP gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Moisling, Stadtbezirk Alt-Moisling/ Genin und umfasst die künftigen Flächen der dem Bahnhaltepunkt Moisling östlich des Oberbüssauer Weges zugeordneten Infrastruktureinrichtungen südlich der Bahnstrecke Hamburg - Lübeck.

Begrenzt wird das ca. 2,8 ha große Plangebiet:

  • im Westen durch den Oberbüssauer Weg,
  • im Norden durch die Gleisanlagen der Bahnstrecke Hamburg - Lübeck sowie
  • im Süden und Osten durch die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen.

Östlich verläuft die Abgrenzung des Plangebietes als gedachte Linie in Verlängerung des in nordsüdliche Richtung verlaufenden Gehölzstreifens in Abgrenzung der landwirtschaftlichen Fläche zum südlich angrenzenden Naturraum.

Die südliche Grenze findet sich parallel zur Bahnstrecke in einem Abstand von 70,0 m.

Übersichtsplan
siehe Anlage

 

Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der südlich notwendigen Erschließungsanlagen und Infrastruktureinrichtungen am Bahnhaltepunkt Moisling geschaffen werden. Insbesondere zählen hierzu der Ausbau bzw. die Errichtung der Erschließungs­straßen und der Bushaltestellen, der Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer sowie der Fahrradabstellplätze sowie des Park&Ride-Platzes mit ca. 100 Parkplätzen im ersten Bauabschnitt (BA) und einer bei Bedarf optional möglichen Erweiterung durch einen zweiten BA mit ca. 50 Plätzen.

Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 06.01.2023 bis einschließlich 06.02.2023. In dieser Zeit liegen die Entwürfe des Bebau­ungsplans 21.08.00 und der zugehörigen 141. Änderung des Flächennutzungsplans, die dazugehörigen Begründungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden umwelt­bezogenen Informationen und Stellungnahmen öffentlich aus.

Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6126 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form der Umweltberichte zu den Bauleitplänen (Kapitel 6 bzw. 7 der Begründung), als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

  • Schutzgüter Klima und Luft:
    Beschreibung der klimatischen Ausgangssituation und der voraussichtlichen Veränderung durch die Errichtung der Infrastruktur im Süden des Bahnhaltepunktes sowie der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft in den Umweltberichten.
  • Schutzgüter Boden und Wasser:
    Überprüfung auf Kriegsaltlasten durch Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes, Stellungnahme zur Ab- und Rückleitung des Niederschlagswassers; Ausführungen zur geplanten Niederschlagswasserbeseitigung, zur Bodenbeschaffenheit/ -funktionen und den Grundwasserverhältnissen; Darstellung der voraussichtlichen Ver­änderung durch die Errichtung der Infrastruktur am Bahnhaltepunkt und Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Aus­wirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser in den Umweltberichten, dem Geo­tech­nischen Bericht und dem Wasserwirtschaftlichen Begleitplan.
  • Schutzgut Fläche:
    Stellungnahmen zur Nutzung der Fläche;
    Darstellung der voraussichtlichen Veränderung durch die Errichtung der Infrastruktur am Bahnhaltepunkt und der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Aus­wirkungen auf das Schutzgut der Fläche in den Umweltberichten.
  • Schutzgüter Pflanzen und Tiere (Arten- und Lebensgemeinschaften) / biologische Vielfalt:
    Stellungnahmen zu vorhandenen Tier- und Pflanzenarten, zum Artenschutz und Biotoptypen; Beschreibung und Bewertung der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften – insbesondere zu den Auswirkungen der Planung auf die Lebens­räume von Brutvögeln, Fledermäusen, Haselmäusen, Zauneidechsen, Amphibien sowie den weiteren im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführte Reptilien oder Amphibien und sonstigen Arten – auf der Grundlage der aktuellen Verbreitungskarten (MELUND 2020) bzw. einer Biotop- und Nutzungstypenkartierung; Darstellung von Beständen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen (Arten und Lebensgemeinschaften) und biologische Vielfalt in den Umweltberichten, der Bestandskartierung Biotop- und Nutzungs­typen und dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag; Auswirkungen der Planungen auf umgebende Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiet „Talraum und Umfeld von Grienau und Quadebek“, FFH-Gebiet „Travetal“) in den Umweltberichten.
  • Schutzgut Ortsbild / Landschaft:
    Stellungnahmen zum vorhandenen Landschaftsbild; Beschreibung und Bewertung des vorhandenen Landschaftsbildes; Darstellung der vor­aussichtlichen Veränderungen durch die Errichtung der Infrastruktur am Bahnhaltepunkt und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen mit Begründung in den Umweltberichten.
  • Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:
    Stellungnahme zu den archäologischen Untersuchungserfordernissen; Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Schutzgüter des kulturellen Erbes und sonstiger Sachgüter und Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung in den Umwelt­berichten.
  • Schutzgut Menschen, einschließlich menschlicher Gesundheit:
    Stellungnahme zum Immissionsschutz; Beschreibung und Bewertung des vorhandenen Umweltzustandes in Bezug zum Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit und der Erholungseignung des Plangebietes und Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung in den Umweltberichten.
  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern:
    Aussagen hierzu sind den jeweiligen Umweltberichten zu entnehmen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail) oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für die Änderung des Flächennutzungsplans wird ergänzend darauf hingewiesen, dass anerkannte Naturschutzverbände und sonstige Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Lübeck, 23.12.2022                                                  Hansestadt Lübeck
                                                                                    Der Bürgermeister
                                                                                    Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                    Bereich Stadtplanung und Bauordnung


                                                                                   

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    21.12.2022
Anlagen