AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg –
hier: Bekanntmachung des erneuten Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – erneut beschlossen.
Der am 05.11.2018 für die Flächen zwischen dem Bahnhaltepunkt Hochschulstadtteil und der Wohnsiedlung Bornkamp und Teilen des nördlich angrenzenden Kleingartengeländes gefasste erneute Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – (Anlage 1) wurde unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 13b BauGB in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, erneuert. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13b Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Strecknitz. Es umfasst die zwischen dem Bahnhaltepunkt Hochschulstadtteil und der Wohnsiedlung Bornkamp gelegene Fläche sowie einen Teilbereich des nördlich angrenzenden Landschaftsraums.
Begrenzt wird das ca. 5,1 ha große Plangebiet
Der Geltungsbereich umfasst im Einzelnen die folgenden Flurstücke: Teile des Flurstücks 386, das Flurstück 20/11 und Teile des Flurstücks 1 aus Flur 1 der Gemarkung Strecknitz.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebiets sowie eines Spiel- und Bolzplatzes geschaffen werden.
Übersichtsplan
siehe Anlage
Lübeck, 23.12.2022 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung