hier: Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan 07.43.00 – Heiweg / Heidenkoppel –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 17.09.2012 die Aufstellung des Bebauungsplan 07.43.00 – Heiweg / Heidenkoppel beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am 25.09.2012 bekannt gemacht.Der Planumgriff des Aufstellungsbeschlusses wurde zwischenzeitlich um die Flurstücke 38/181 und 38/182 ergänzt.
Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Gertrud, Stadtbezirk Marli- Brandenbaum.
Das Gebiet wird durch den Heiweg in zwei räumliche Bereiche geteilt. Der nördlich des Heiweges gelegene, rd. 0,3 ha große Bereich umfasst zwei Grundstücke der Hausnummern Diamantweg 1 und 1a.Der südlich des Heiweges gelegen, rd. 1,2 ha große Teil des Plangebiets wird durch einen Waldstreifen im Westen, durch Kleingärten im Süden und durch ein Grundstück der Marli GmbH im Osten begrenzt.Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst im Einzelnen die Flurstücke 38/181 und 38/182, 110/14 tlw. (Straßengrundstück) sowie 44/44 und 44/49 der Gemarkung Schlutup, Flur 12.
(siehe in der Anlage unten)
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Südlich des Heiwegs auf der ehemals durch eine Kindertagesstätte genutzten Fläche soll ein kleines Wohngebiet für Einfamilienhausbebauung in Form von Reihen-, Doppel und Einzelhäusern entwickt werden. Nördlich des Heiwegs soll auf den beiden bisher für eine kirchengemeindliche Nutzung vorgesehenen Grundstücken ebenfalls eine allgemeine Wohnnutzung ermöglicht werden, da die kirchengemeindliche Nutzung an diesem Standort aufgegeben worden ist.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 07.08.2013 bis einschließlich 27.08.2013 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Diese Unterlagen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Lübeck, 23.07.2013 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung