5. Änderung der
Wahlordnung der Hansestadt Lübeck
für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren
vom 22.11.2022
Aufgrund der §§ 4 und 47 d der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und § 3 Abs. 5 der Satzung der Hansestadt Lübeck für den Beirat für Seniorinnen und Senioren vom 03.04.2003 wird die Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren vom 03.04.2003 (Lübecker Stadtzeitung vom 01.11.2004), geändert am 23.02.2006 (Lübecker Stadtzeitung vom 07.03.2006) geändert am 24.09.2009 (Lübecker Stadtzeitung vom 10.11.2009) zuletzt geändert am 29.01.2015, nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 24.11.2022 wie folgt geändert:
1. § 1 Absatz 1:
Satz 3: „Abweichend von Satz 1 beträgt für die Wahl im Jahr 2015 die Wahlzeit 3
Jahre.“ wird gestrichen.
Satz 4: „Ab dem Jahr 2018 beträgt die Wahlzeit 5 Jahre.“ wird gestrichen
2. § 10 Absatz 1:
Satz 1: „Gewählt wird durch Briefwahl.“ wird gestrichen
Satz 2: „Die dazu erforderlichen Unterlagen werden den Wahlberechtigten am
30. Tag, spätestens am 25. Tag vor der Wahl übersandt“ wird gestrichen.
Eingefügt wird der Satz: „Gewählt wird durch Stimmabgabe, Kennzeichnung des Stimmzettels in der Wahlkabine oder per Briefwahl.“
Lübeck, den 5.12.2022 Der Bürgermeister