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Aufhebung Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung

Aufhebung der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck zum Schutz gegen die Geflügelpest

Aufgrund Artikel 39 (Schutzzone) und Art.55 (Überwachungszone) in Verbindung der Anhänge X und XI der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 hebe ich meine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 02.11.2022 auf.

Die Aufhebung tritt am 04.12.2022 um 0:00 Uhr in Kraft.

Begründung:

Im Kreis Ostholstein, Bohnrader Weg, war in einem Hausgeflügelbestand am 01.11.2022 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Für die Hansestadt Lübeck wurden aufgrund der amtlichen Feststellung der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) bei gehaltenen Vögeln eine Schutz- und eine Überwachungszone festgelegt. Nunmehr liegen die gesetzlichen Voraussetzungen der Artikel 39 und 55 in Verbindung mit den Anhängen X und XI der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 zur Aufhebung der Schutz- und Überwachungszone und der darin geltenden Schutzmaßregeln vor. Demgemäß hebe ich die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 02.11.2022 mit Wirkung ab Sonntag, den 04.12.2022 auf. Somit entfällt auch die in den Restriktionsgebieten angeordnete Aufstallungspflicht.

Hinweis:

Die Allgemeinverfügung des Landwirtschaftsministeriums zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom 23.11.2021 wird durch diese Allgemeinverfügung nicht berührt, gilt unverändert weiter fort und ist daher weiterhin zu beachten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Lübeck -Der Bürgermeister, Bereich UNV, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Carl-Gauß-Str. 9, 23562 Lübeck oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 DE-Mail-Gesetz an info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de erhoben werden.

Lübeck, den 02.12.2022

Hansestadt Lübeck – Der Bürgermeister
Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Im Auftrag

gez. Dr. Tischbirek, ltd. Amtstierärztin

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    02.12.2022