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Bebauungsplan 22.05.00 – Buntekuh / Grapengießerstraße – und die zugehörige 145. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungsplan 22.05.00 – Buntekuh / Grapengießerstraße – und die zugehörige
 145. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

 hier:         Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 02.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans 22.05.00 – Buntekuh / Grapengießerstraße – sowie die Einleitung des Verfahrens zur 145. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Begrenzt wird das ca. 19,5 ha große Plangebiet durch das Gewerbegebiet Grapengießerstraße im Westen und Nordwesten, Freiflächen zur Regenrückhaltung und einer Hundeschule im Norden, einem ehemaligen Bahndamm im Nordosten sowie Kleingartenflächen im Süden. Die landwirtschaftliche Fläche nordöstlich des Bahndamms, die auch Teil des Plangebiets ist und für die Regenwasserrückhaltung genutzt werden soll, wird im Norden und Süden von Kleingärten begrenzt und endet ca. 50 m vor einem Fuß- und Radweg nordöstlich.

Der räumliche Geltungsbereich der 145. Änderung des Flächennutzungsplans entspricht bis auf zwei kleine Erschließungsflächen im Südwesten dem Geltungsbereich des Bebauungsplans.

Die detaillierten Abgrenzungen der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbegebiets Grapengießerstraße geschaffen werden.

Übersichtsplan

siehe Anlage

 

Lübeck, 2.12.2022                                                         Hansestadt Lübeck
                                                                                       Der Bürgermeister
                                                                                       Fachbereich Planen und Bauen
                                                                                       Bereich Stadtplanung und Bauordnung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    02.12.2022
Anlagen