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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung von Jahresabschlüssen der Hansestadt Lübeck und ihrer Stiftungen

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung von Jahresabschlüssen
der Hansestadt Lübeck und ihrer Stiftungen

hier: öffentliche Auslegung des

               + Jahresabschlüsse 31.12.2017 und 2018 der „Kulturstiftung Hansestadt Lübeck“              

               + Jahresabschlüsse 31.12.2017, 2018, 2019 der „Lübecker Wohnstifte“

               + Jahresabschluss 31.12.2020 der „Hansestadt Lübeck“

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 24.11.2022 die oben aufgeführten Jahresabschlüsse beschlossen und somit festgestellt.

Die jeweiligen Bilanzen mit Anhang, Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und Feststellungsbeschluss der Lübecker Bürgerschaft darüber sind gem. § 92 Abs. 4 GO örtlich bekannt zu machen.

Die Jahresabschluss-Beschlussvorlagen sind im Politik-Informationssystem Lübeck online frei aufrufbar unter:
https://www.luebeck.de/de/rathaus/politik/pil/bi/yw010.asp - „Recherche“ - Suchbegriff „Jahresabschluss“.

Die Jahresabschlüsse der Hansestadt Lübeck selbst sind zudem mit allen Anlagen frei verfügbar abrufbar unter:
https://www.luebeck.de/de/rathaus/verwaltung/finanzen/jahresabschluesse.html

Die öffentliche Auslegung in Papierform erfolgt für die Dauer von 1 Monat (vom 01.12.2022 bis 04.01.2023) im Dienstgebäudes des Bereichs „Haushalt und Steuerung“, Mengstrasse 16.

Die Einsichtnahme ist dort aber nur nach telefonischer Termin-Absprache unter Tel.Nr.: 0451/122 2060 möglich.

Gez.
Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    25.11.2022