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Bebauungsplan 01.77.00 - Nördliche Wallhalbinsel

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

hier: Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplans 01.77.00 –  Nördliche Wallhalbinsel –

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 25.08.2022 den Bebauungsplan 01.77.00 – Nördliche Wallhalbinsel –, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB bekannt gemacht.

Übersichtsplan

siehe Anlage

 

Am Tag nach der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tage an auf Dauer im Fachbereich Planen und Bauen, Bereich Stadtplanung und Bauordnung der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 10-12, während der Servicezeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Zusätzlich sind der Bebauungsplan und die zugehörige Begründung unter folgender Adresse ins Internet eingestellt:

https://www.luebeck.de/rechtskraeftige-bebauungsplaene.html

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Lübeck geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Verfahrens- und Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Hansestadt Lübeck unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

  

Lübeck, 24.11.2022                                                        Hansestadt Lübeck
                                                                                       Der Bürgermeister
                                                                                       Fachbereich Planen und Bauen
                                                                                       Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    27.11.2022
Anlagen