Bekanntmachung
über die Schneebeseitigung auf den Wegen der öffentlichen Grünanlagen gemäß § 3, Abs. 3 der Grünanlagensatzung vom 15.05.2018
Folgende Wege in den öffentlichen Grünanlagen werden von Schnee geräumt und bei Glatteis abgestumpft:
I. Holstentor: Treppen und Anlagenweg zum Holstentor
II. Buntekuh: Von der Ewerstraße zur Karavellenstraße mit Anschluss zur Briggstraße
III.  Mühlenteiche:           Von der Wallstraße zum Mühlendamm;
                                          Vom Mühlendamm zur Musterbahn
 IV. Mühlentor: Vom Mühlentorteller bis zur Bäckerstraße (Herrmann-Hesse-Weg);
                        Gebhardweg: Von der Mühlentorbrücke zum Verwaltungszentrum Mühlentor;
                        Verbindungsweg von der Wakenitzbrücke/ Ratzeburger Allee zur Gärtnergasse
V. Hüxtertor: Von der Hüxtertorallee, Haus Nr. 2 zur Rehderbrücke und weiter bis zur Hüxtertorbrücke
VI. Lauerhof: Plattenweg vom Marliring zur Albert-Schweitzer-Straße
VII.  Burgtor:   Verbindungsweg von der Burgtorbrücke zur Falkenstraße;
                        Von der Fährstraße zur Hubbrücke;
                        Vom Gustav-Radbruch-Platz zur Gertrudenstraße;
                         Von der Parkstraße nahe Adolfplatz zur Krügerstraße zwischen den Parkteichen (Radweg);
                         Von der Marlistraße durch den Dräger-Park zur Alexanderstraße 
VIII. Eichholz: Verbindungsweg zwischen der Straße An den Schießständen und dem Wendehammer Guerickestraße zur Dieselstraße
IX. Hochschulstadtteil: Von der Berliner Allee bis Carlebach-Park (Grüne Fuge)
X. Städt. Friedhöfe: Hauptwege von den Eingängen zu den Kapellen und Leichenhallen der städtischen Friedhöfe Vorwerk, Burgtor und Waldhusen
Die übrigen Wege in den öffentlichen Grünanlagen werden n i c h t von Schnee geräumt und gegen Glatteis abgestumpft; ihr Betreten geschieht auf eigene Gefahr!
Lübeck, 02. November 2022
Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck
Bereich Stadtgrün und Verkehr