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Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung

1.Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 16.10.2022

Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, des § 45 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631, ber. S. 140) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 622) sowie der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S.27) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 564) wird die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung vom 02.12.2020 nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 29.09.2022 wie folgt geändert:

  1. § 9 Abs. 8 erhält folgende Fassung

(8)       Die vierteljährliche Reinigungsgebühr beträgt für jeden Frontmeter eines Grundstücks in einer Straße der 
             Reinigungsklasse S 0     35,47 EUR   12 x wöchentliche Reinigung aller Straßenteile der ganzjährigen Fußgängerzone (Zeichen 242.1 der StVO)
             Reinigungsklasse S 1     13,92 EUR   5 x wöchentliche Reinigung aller Straßenteile
             Reinigungsklasse S 2       5,55 EUR   2 x wöchentliche Reinigung aller Straßenteile
             Reinigungsklasse S 3       0,91 EUR   1 x wöchentliche Reinigung der Fahrbahnen und Radwege, bei Verbindungswegen Reinigung aller Wegeteile
             Reinigungsklasse S 4       0,38 EUR   14 tägliche Reinigung der Fahrbahnen und Radwege, bei Verbindungswegen Reinigung aller Wegeteile
             Reinigungsklasse S 5     25,19 EUR   12 x wöchentliche Reinigung aller Straßenteile der fußgängerzonenähnlichen Straßen
             Reinigungsklasse S 6       2,68 EUR   1 x wöchentliche Reinigung aller Straßenteile

  1. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung

(3)       Die vierteljährliche Winterdienstgebühr beträgt für jeden Frontmeter eines Grundstücks in einer Straße der 
             Winterdienstklasse W 0      3,00 EUR      Fußgängerzone und ähnliche Verkehrsflächen, sowie sämtliche Verkehrsflächen der Reinigungsklasse S 0
             Winterdienstklasse W 1       1,15 EUR      Gefährliche und verkehrswichtige Fahrbahnen, insbesondere die verkehrsreichen Durchgangsstraßen                                                                                                                                                  der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen sowie die Hauptverkehrsstraßen, Straßen des öffentlichen
                                                                                Personennahverkehrs und die dazu gehörenden Fußgängerüberwege und Radwege

  1. § 11 Abs. 4 erhält folgende Fassung

(4)       Im Falle eines Wechsels der / des Gebührenpflichtigen ist die Rechtsänderung unverzüglich dem Bereich Haushalt und Steuerung der Hansestadt Lübeck anzuzeigen.

  1. Inkrafttreten
    Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Lübeck, den 16.10.2022
Jan Lindenau
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    21.11.2022