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Aufstellungsbeschluss und Öffentlichkeitsbeteiligung B-Plan 02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB für den Bebauungsplan
     02.11.00 – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse –

 

2. Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung
     der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan 02.11.00
     – Ratzeburger Allee / Gärtnergasse –

 

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 17.06.2013 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 02.11.00 – Ratzeburger Allee /Gärtnergasse –  aufgestellt wird.

 

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Jürgen Stadtbezirk Hüxtertor-Mühlentor-Gärtnergasse.

Es umfasst die folgenden Grundstücke östlich und westlich der Ratzeburger Allee in einem Abschnitt nördlich der Einmündungen Am Klosterhof und Amselweg:

Ratzeburger Allee 47 b bis 51 c (ungerade), Ratzeburger Allee 50 bis 70 (gerade) sowie die rückwärtigen Teile der Grundstücke Gärtnergasse 18 bis 48 (gerade) und Amselweg 1 bis 7 (ungerade).

 

 

Übersichtsplan:

(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Wohngebäuden in Überplanung des bestehenden Siedlungsbestandes beidseits eines Teilabschnittes der Ratzeburger Allee sowie auf rückwärtigen Grundstücken der Gärtnergasse und des Amselweges geschaffen werden.

 

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 19.08.2013 bis einschließlich 30.08.2013 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Diese Unterlagen können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung .

 

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

 

Lübeck, 12.08.2013                                                                                                      Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                          Der Bürgermeister
                                                                                                                                          Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                          Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    13.08.2013
Anlagen