Donnerstag, 25.04.2024 4° C

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung; hier: Voßwinkel

 Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

1.

Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am 16.08.2013 folgende Widmungsverfügung erlassen:

Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996 (GVOBl. Schl.-H. , S. 413), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.10.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 517), werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.02.2013 nachstehende Verkehrsflächen gewidmet:

Stadtteil: St. Jürgen Gemarkung: Genin

Flur:

Flurstücke:

Voßwinkel

3

98 und 152 tlw.

 

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

2.        

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch erhoben werden.

 

3.        

Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen
der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss) während der            Geschäftszeiten:

montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

 

 

Lübeck, den 16.08.2013

gez. Saxe                                   Siegel

Hansestadt Lübeck

Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    27.08.2013