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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 21.09.00 – Moisling Süd/ Solarpark –
und zugehörige 142. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

 

hier:        

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
in der Zeit vom 25.10.2022 bis einschließlich 25.11.2022     

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 19.09.2022 die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans 21.09.00 – Moisling Süd/ Solarpark – und der zugehörigen 142. Änderung des FNP gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die räumlichen Geltungsbereiche liegen im Stadtteil Moisling, Stadtbezirk Alt-Moisling/ Genin und umfasst die Flächen südlich der Bahnstrecke Hamburg - Lübeck und westlich des Oberbüssauer Wegs mit einer Flächenausdehnung von ca. 180 m in südliche Richtung und maximal 520 m in westliche Richtung.

Begrenzt wird das rd. 8,7 ha große Plangebiet:

  • im Osten durch den Oberbüssauer Weg,
  • im Süden durch eine Ackerfläche,
  • im Westen überwiegend durch einen Wald gemäß LWaldG,
  • im Norden durch die Gleisanlagen der Bahnstrecke Hamburg - Lübeck.

 

Die detaillierte Abgrenzung der Geltungsbereiche zeigt der Übersichtsplan.

Übersichtsplan
siehe Anlage

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Solarthermieanlage der Stadtwerke Lübeck GmbH (SWL), einschließlich der Errichtung von Photovoltaikmodulen zum Eigenverbrauch des erzeugten Stroms, geschaffen werden.

Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 25.10.2022 bis einschließlich 25.11.2022. In dieser Zeit liegen die Entwürfe des Bebauungsplans 21.09.00 und der zugehörigen 142. Änderung des Flächennutzungsplans, die dazugehörigen Begründungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen öffentlich aus.

Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6126 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de

 

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form der Umweltberichte zu den Bauleitplänen (Kapitel 6 bzw. 7 der Begründung), als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

  • Schutzgüter Klima und Luft:

Beschreibung der klimatischen Ausgangssituation und der voraussichtlichen Veränderung durch die Errichtung des Solarparks sowie der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft im Umweltbericht.

  • Schutzgüter Boden und Wasser:

Überprüfung auf Kriegsaltlasten durch Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes;
Stellungnahme zur Ableitung und Rückleitung des Niederschlagwassers;
Darstellung der voraussichtlichen Veränderung durch die Errichtung des Solarparks und der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser im Umweltbericht.

  • Schutzgut Fläche:

Stellungnahmen zur Nutzung der Fläche;
Darstellung der voraussichtlichen Veränderung durch die Errichtung des Solarparks und der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen auf das Schutzgut der Fläche im Umweltbericht.  

  • Schutzgüter Pflanzen und Tiere (Arten- und Lebensgemeinschaften) / biologische Vielfalt:

Stellungnahmen zu vorhandenen Tier- und Pflanzenarten, zum Artenschutz und Biotopen;
Beschreibung und Bewertung der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten und deren Lebens­gemein­schaften auf der Grundlage der aktuellen Verbreitungskarten (MELUND 2020) bzw. einer Biotop- und Nutzungstypenkartierung;
Darstellung von Beständen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen (Arten und Lebensgemeinschaften) und biologische Vielfalt im Umwelt­bericht.

  • Schutzgut Ortsbild / Landschaft:

Stellungnahmen zum vorhandenen Landschaftsbild;
Be­schreibung und Bewertung des vorhandenen Landschaftsbildes; Darstellung der voraussichtlichen Veränderungen durch die Errichtung des Solarparks und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen mit Begründung im Umweltbericht.

  • Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:

Stellungnahme zu archäologischen Untersuchungserfordernissen;
Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Schutzgüter des kulturellen Erbes und sonstiger Sachgüter und Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung im Umweltbericht.

  • Schutzgut Menschen, einschließlich menschlicher Gesundheit:

Stellungnahmen zum Immissionsschutz;
Beschreibung und Bewertung des vorhandenen Umweltzustandes in Bezug zum Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit und Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung im Umwelt­bericht.

  • Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern:

Aussagen hierzu sind dem Umweltbericht zu entnehmen.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail) oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für die Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass anerkannte Naturschutzverbände und sonstige Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Lübeck, 10.10.2022                                                     Hansestadt Lübeck
                                                                                     Der Bürgermeister
                                                                                     Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                     Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    10.10.2022
Anlagen