Aufnahme von Nottestamenten
Mit meiner Vertretung zur Aufnahme von Nottestamenten gemäß § 2249 Abs. 5 BGB waren für das Gebiet der Hansestadt Lübeck ausschließlich folgende Beamtin und Beamte der Hansestadt Lübeck beauftragt:
Die Verfügung von Herrn Bernd Saxe vom 20.01.2010 (Lübecker Stadtzeitung vom 09.02.2010) wird hiermit aufgehoben.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck in Kraft.
Lübeck, 12.08.2022
gez.
Der Bürgermeister
der Hansestadt Lübeck
Jan Lindenau