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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 -

Berichtigung der Amtlichen Bekanntmachung in den Lübecker Nachrichten vom 25./26.09.2022

hier:   

1.  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 26.09.2022 bis einschließlich 21.10.2022

Die o. g. Amtliche Bekanntmachung enthält leider einen falschen Übersichtsplan. Es erfolgt hiermit eine umgehende Berichtigung. Der textliche Inhalt der Amtlichen Bekanntmachung und somit auch der angegebene Beteiligungszeitraum der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB behalten Gültigkeit.

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 01.11.2021 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans 04.12.00 - Schönböckener Straße 55 - liegt im Stadtteil St. Lorenz-Nord.

Begrenzt wird das ca. 1,8 ha große Plangebiet jeweils durch die straßenbegleitende Bebauung

  • im Norden an der Schönböckener Straße,
  • im Osten an der Clara-Schumann-Straße,
  • im Süden an der Richard-Wagner-Straße und
  • im Westen an der Beethovenstraße.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

Berichtigter Übersichtsplan
siehe Anlage

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 04.12.00 – Schönböckener Straße 55 – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnquartiers auf einer innerstädtischen Brachfläche geschaffen werden.

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 26.09.2022 bis einschließlich 21.10.2022 über folgende Beteiligungen Gelegenheit zur Information über Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung sowie zur Erörterung und Stellungnahme gegeben:

  • Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene
  • Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständige Sachbearbeiterin Tel.: 0451-122 6136 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Aktuell bestehen keine Einschränkungen des Publikumsverkehrs aufgrund der Corona-Pandemie. Bitte informieren Sie sich über eine ggf. während der Beteiligungsfrist gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein und Allgemeinverfügungen der Hansestadt Lübeck. Diese können Sie dann auf der Internetseite unter https://www.luebeck.de nachlesen.

Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6136) zur Niederschrift abgeben.

Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

 

Lübeck, 26.09.2022                                                    

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    27.09.2022
Anlagen