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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

Bebauungspläne
32.40.00 – Torstraße / Auf dem Baggersand –
32.41.00 – Moorredder / Fehlingstraße –
32.42.00 – Steenkamp / Strandweg –
33.10.00 – Mecklenburger Landstraße / Kohlenhof –

hier: Änderung der Aufstellungsbeschlüsse und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 05.10.2022 bis einschließlich 04.11.2022

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 19.09.2022 die Änderung der Aufstellungsbeschlüsse aufgrund von Änderungen der Geltungsbereiche sowie die öffentliche Auslegung der Entwürfe der oben genannten Bebauungspläne gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Bebauungspläne werden gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Plangebiete liegen im Stadtteil Travemünde in den Stadtbezirken Alt-Travemünde/Rönnau und Priwall. Bei allen vier Plangebieten handelt es sich um Wohngebiete, die an Schwerpunktbereiche des Fremdenverkehrs einschließlich Fremdenbeherbergung an Ostsee und Trave anschließen und die daher einem erhöhten Umnutzungsdruck zu Ferienwohnen und Nebenwohnen unterliegen.

Begrenzt werden die Plangebiete wie folgt (siehe auch Übersichtsplan):

Bebauungsplan 32.40.00 – Torstraße / Auf dem Baggersand –
Der ca. 13,2 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans 32.40.00 umfasst wesentliche Teile der Altstadt Travemündes um die Torstraße und den Platz um die St. Lorenz-Kirche. Im Norden und Südosten des Plangebietes schließt der Bebauungsplan Teilflächen der bestehenden Bebauungspläne 32.09.00 – Vogteistraße – und 32.14.00 – Auf dem Baggersand / Hafenquartier – ein, die entsprechend geändert werden.

Das Plangebiet wird im Norden durch die Vogteistraße, im Nordwesten durch den Gneversdorfer Weg und die Travemünder Landstraße sowie im Westen durch die Westgrenze des neuen Baugebiets auf dem Baggersand begrenzt. Im Süden umfasst der Geltungsbereich den südlichen Teil dieses neuen Baugebiets bis zum Fischereihafen bzw. bis zur Straße Auf dem Baggersand. Die Grenze verläuft dann Richtung Osten nördlich der Straße Auf dem Baggersand und weiter hinter der ersten Bebauungsreihe an der Vorderreihe bzw. der Jahrmarktstraße bis zur rückwärtigen Bebauung am Kirchensteig. Die Bebauung an der Ostseite des Platzes um die St. Lorenz-Kirche bildet die Ostgrenze. Dann verläuft die Grenze weiter entlang der hinteren Grundstücksgrenzen der ersten Baureihe des Hirtengangs. Im Osten gehört die Wohnbebauung der ersten Grundstücksreihe südlich der Vogteistraße bis hinter das erste Grundstück an der Rose zum Geltungsbereich.

Bebauungsplan 32.41.00 – Moorredder / Fehlingstraße –
Der ca. 48,2 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans 32.41.00 – Moorredder / Fehlingstraße – umfasst die nördlich der Altstadt und nordwestlich des Kurparks gelegenen Wohngebiete. Nordwestlich grenzt der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Be-bauungsplans 32.42.00 – Steenkamp / Strandweg – an. Das Plangebiet schließt die Bebauungspläne 32.51.06, 32.51.08, 32.51.09, 32.51.10 vollständig sowie Teilflächen des Bebauungsplans 32.55.00 ein, die entsprechend geändert werden.
Begrenzt wird das Plangebiet im Südosten durch die Bahnlinie Lübeck-Travemünde und im Südwesten durch den Friedhof Travemünde. Im Westen gehören alle Wohngebiete bis zur Rückseite der Gewerbeflächen entlang des Gneversdorfer Wegs bzw. der B 75 einschließlich der Reihenhausreihe südlich der Straße Moorredder zum Geltungsbereich. Im Norden gehören die Wohngebiete nördlich der Straße Moorredder zum Geltungsbereich bis zum Oarkney-Park bzw. bis zur Nordgrenze des Reihenhaus-Wohngebiets um die Schwedenstraße und der Südgrenze des Kleingartenvereins Travemünde. Die östliche Begrenzung wird durch die Wiesenflächen südlich der Straße Moorredder an der ehemaligen Bahntrasse bzw. durch diese gebildet.

Bebauungsplan 32.42.00 – Steenkamp / Strandweg –
Der ca. 28,7 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans 32.42.00 umfasst die Wohnge-biete nordwestlich von Kurpark, Godewindpark und Kaiserallee. Das Plangebiet schließt im Westen an den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans 32.41.00 und im Norden an den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall – an. Im Süden des Plangebietes schließt der Bebauungsplan Teilflächen des bestehenden Bebauungsplans 32.13.00 ein, die entsprechend geändert werden.
Das Plangebiet wird im Westen von der ehemaligen Bahntrasse nach Niendorf begrenzt, im Norden grenzt er an das Baugebiet Distelkrog und umfasst die großen Zeilenhauswohngebiete um den Steenkamp. Weiter wird er im Norden durch die Schule am Meer begrenzt sowie die Scheteligstraße, Leegerwall und den Strandweg. Im Osten bildet die hintere Grundstücksgrenze der ersten Baureihe der Kaiserstraße und der Straße Fallreep bzw. der Godewindpark die Grenze. Im Süden umfasst er die westlichen Neubaugebiete des Blocks Fehlingstraße / Steenkamp / Am Fahrenberg / Godewind und führt entlang der hinteren Grenze der Bebauung an der Fehlingstraße bis zum letzten Grundstück vor der ehemaligen Bahntrasse.

Bebauungsplan 33.10.00 – Mecklenburger Landstraße / Kohlenhof –
Der ca. 18,4 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans 33.10.00 umfasst die auf der Halbinsel Priwall gelegenen Wohngebiete beiderseits der Mecklenburger Landstraße. Der Bebauungsplan schließt Teilflächen des Bebauungsplans 33.36.01 – Priwall-Werft / Rosenhof – sowie kleine Teilflächen der Bebauungspläne 33.05.00 – Priwall Waterfront, Teilbereich 1 –, 33.06.00 – Mecklenburger Landstraße 49 – 67 – und 33.37.00 – Priwall-Sportboothafen, Teil-bereich I – ein, die entsprechend geändert werden.
Das Plangebiet wird im Norden weitgehend durch die Mecklenburger Landstraße begrenzt. Abweichend davon schließt das Plangebiet auch die nördlich dieser Straße gelegenen Wohn-grundstücke Mecklenburger Landstraße 37, 41-47 und 61 sowie das Wohngebiet um den Kohlenhof ein. Im Süden geben Außenbereichsflächen (Wald, Reiterhof, Weide- und Brachflächen) sowie das Grundstück der Handwerkskammer den Verlauf der Geltungsbereichs-grenze vor. Im Osten grenzt die Seniorenwohnanlage am Traveufer (Rosenhof) und der Kohlenhofkai an das Plangebiet an.

Die detaillierte Abgrenzung der jeweiligen Geltungsbereiche zeigen die Übersichtspläne.

Übersichtsplan B-Pläne 32.40.00, 32.41.00 und 32.42.00 (siehe Anlage)

Übersichtsplan B-Plan 33.10.00 (siehe Anlage)

Mit der Aufstellung der Bebauungspläne sollen zur Sicherung der Wohnfunktion der überplanten Wohngebiete vor allem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen weitgehenden Ausschluss neuer Ferienwohnungen im Gebäudebestand wie im Neubau geschaffen werden. Darüber hinaus soll die neue Nutzung von Wohnungen und bestehenden Ferienwohnungen als Nebenwohnungen ausgeschlossen bzw. eingeschränkt werden.

Die überplanten bestehenden Bebauungspläne bzw. deren Teilbereiche sollen durch Ergänzung von Festsetzungen zur Steuerung von Ferien- bzw. Nebenwohnungen bzw. die entsprechende Anpassung vorhandener Festsetzungen zur Steuerung von Ferienwohnungen geändert werden.

Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 05.10.2022 bis einschließlich 04.11.2022. In dieser Zeit liegen die Entwürfe der Bebauungspläne sowie die dazugehörigen Begründungen öffentlich aus.

Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:

Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene

Aushang im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – zuständiger Sachbearbeiter Tel.: 0451-122 6131 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de.

Aktuell bestehen keine Einschränkungen des Publikumsverkehrs aufgrund der Corona-Pandemie. Bitte informieren Sie sich über eine ggf. während der Auslegungsfrist gültige Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein und Allgemeinverfügungen der Hansestadt Lübeck. Diese können Sie dann auf der Internetseite unter https://www.luebeck.de nachlesen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), schriftlich (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins (Tel.: 0451-122 6131) zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderabgabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Lübeck, 23.09.2022                                                   Hansestadt Lübeck
                                                                                     Der Bürgermeister
                                                                                     Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                     Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    25.09.2022
Anlagen