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Genehmigung der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes u. Bekanntmachung des Bebauungsplanes 32.76.02 – Rönnauer Weg –

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier: 1.            Bekanntmachung der Genehmigung  der 75. Änderung des Flächennut­zungsplanes der
                         Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Rönnauer Weg“ im Stadtteil Travemünde
nach                         § 6 Abs. 5 BauGB

          2.           Bekanntmachung des Bebauungsplanes 32.76.02 – Rönnauer Weg – nach § 10 Abs. 3 BauGB

 

1.         Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Bürgerschaft der Hansestadt
             Lübeck am 21.03.2013 beschlossene 75. Änderung des Flächennut­zungsplanes der Hansestadt Lübeck
             für den Teilbereich „Rönnauer Weg“ im Stadtteil Travemünde, zwischen Pommernzentrum und dem
             Rönnauer Weg mit Bescheid vom 24.06.2013 Az.: IV 266-512.111-3 (F75.) nach § 6 (1) BauGB
             genehmigt.

 

             Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

 

2.         Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 21.03.2013 den Bebau­ungsplan
            32.76.02 – Rönnauer Weg – im Stadtteil Travemünde zwischen Pommernzentrum und Rönnauer Weg
            (vgl. Übersichtsplan unter 3.), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als
            Satzung beschlossen. Dies wird hiermit ebenfalls bekannt gemacht.

 

3.         Übersichtsplan:

(siehe in der Anlage unten)

 

4.          Der Bebauungsplan 32.76.02 – Rönnauer Weg – tritt mit Beginn des Tages nach der Bekanntmachung
             in Kraft.

Alle Interessierten können die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begrün­dung und zusammenfassender Erklärung sowie den Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung im Fachbereich Planen und Bauen, Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, auf Dauer während der Ser­vicezeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

 

5.         Für die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich
            „Rönnauer Weg“ im Stadtteil Travemünde und den Bebauungsplan 32.76.02 – Rönnauer Weg – gilt:

 

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Lübeck geltend gemacht wor­den sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

 

6.         Für den Bebauungsplan 32.76.02 – Rönnauer Weg – gilt:

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die frist­gemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch die­sen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landes­rechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebau­ungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntma­chung der Satzung gegenüber der Hansestadt Lübeck unter Bezeichnung der ver­letzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht wor­den ist.

 

Lübeck, 16.09.2013                                                                                                       Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                           Der Bürgermeister
                                                                                                                                           Fachbereich Planen und Bauen
                                                                                                                                           Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    17.09.2013
Anlagen